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Thema: Hofbesitzer sprich Hofverbot aus

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von Cleo
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    Das stimmt so nicht ganz. Ein Einstellvertrag ist nicht ausschließlich ein Mietvertrag.... sondern besteht eigentlich aus zwei Verträgen. Das eine ist der Mietvertrag für die Box und die Anlagennutzung, der andere Teil ist ein Dienstleistungsvertrag (für Fütterung, Misten, etc.) Nur am Rande: Da lässt sich bei der Stallmiete Geld sparen, wenn man zwei getrennte Verträge macht. Denn nur der Dienstleistungsvertrag ist mehrwertsteuerpflichtig.

    Anders als beim Wohnungsmietvertrag ist mit dem Boxenmietvertrag kein Besitzübergang verbunden. Denn sonst könnte der Einstaller dem Stallbesitzer den Zutritt zur Box verwehren und nicht umgekehrt. Ein klare rechtliche Regelung gibt es bei Pferdeeinstellverträgen nicht.... auch das ist anders als im Wohnungsrecht. Damit verbunden gibt es auch keinen Kündigungsschutz. Für eine Kündigung braucht der Stallbesitzer im Zweifelsfall nicht einmal eine Begründung (anders als bei der Wohnung... da wird man einen Mieter entgegen Katrins Meinung so einfach nicht los, egal was er anstellt)
    Liebe Grüße
    Gabi mit Leiko, Danny, Patrisha und Cleo im Herzen

  2. #12
    Moderator Avatar von Arachne
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    Das Problem ist dass die Person, der das Hofverbot ausgesprochen wurde, keinerlei Vertrag mit dem Hofbesitzer hat. Den Vertrag hat die Freundin geschlossen, ihr gegenüber wurde wohl kein Hofverbot ausgesprochen.
    LG Arachne-Kerstin













    Frauen sind Engel! Wenn man ihnen die Flügel stutzt, fliegen sie weiter ..... auf ihrem Besen!

  3. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von Cleo
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    Kerstin.... klar, weiß ich ja. Ich hab mich auf das bezogen, was Katrin geschrieben hatte. Leider ist es so, dass Einstellverträge nicht eindeutig rechtlich zugeordnet sind. Teilweise muss man da das BGB einigermaßen frei interpretieren. Da hat fast jeder Stallbesitzer seine eigene Meinung zu Recht und Unrecht.
    Liebe Grüße
    Gabi mit Leiko, Danny, Patrisha und Cleo im Herzen

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