Das stimmt so nicht ganz. Ein Einstellvertrag ist nicht ausschließlich ein Mietvertrag.... sondern besteht eigentlich aus zwei Verträgen. Das eine ist der Mietvertrag für die Box und die Anlagennutzung, der andere Teil ist ein Dienstleistungsvertrag (für Fütterung, Misten, etc.) Nur am Rande: Da lässt sich bei der Stallmiete Geld sparen, wenn man zwei getrennte Verträge macht. Denn nur der Dienstleistungsvertrag ist mehrwertsteuerpflichtig.
Anders als beim Wohnungsmietvertrag ist mit dem Boxenmietvertrag kein Besitzübergang verbunden. Denn sonst könnte der Einstaller dem Stallbesitzer den Zutritt zur Box verwehren und nicht umgekehrt. Ein klare rechtliche Regelung gibt es bei Pferdeeinstellverträgen nicht.... auch das ist anders als im Wohnungsrecht. Damit verbunden gibt es auch keinen Kündigungsschutz. Für eine Kündigung braucht der Stallbesitzer im Zweifelsfall nicht einmal eine Begründung (anders als bei der Wohnung... da wird man einen Mieter entgegen Katrins Meinung so einfach nicht los, egal was er anstellt)



1Likes
LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren