Hamburg/Harburg -
Als besten Hundehalter der Welt stellte sich Markus G. vor dem Amtsgericht Harburg dar. "Niemals würde ich meinen Hund schlagen, so etwas bringe ich nicht übers Herz, schließlich habe ich ihn schon als Welpen bekommen und selbst mit der Flasche aufgezogen", beteuerte er. In der Anklageschrift stand etwas ganz anderes: Der 43-Jährige soll seinen Schäferhundmischling in angetrunkenem Zustand mehrmals brutal in die Rippen getreten und einen Einkaufswagen auf den reglos am Boden liegenden Hund geworfen haben.
Die von einer Passantin alarmierte Polizei brachte den Hund zunächst ins Tierheim Süderstraße, nach einigen Tagen konnte G. ihn aber wieder abholen. Ob die Zeugin die Geschichte denn frei erfunden hätte, wollte Amtsrichterin Dagmar Wichmann vom Angeklagten wissen. Genau so sei es, "die Leute in meiner Straße haben etwas gegen mich und wollen mich mit dieser Geschichte fertigmachen, ich werde regelrecht gemobbt und soll wohl mit meinem Hund aus der Gegend verschwinden", erregte sich Markus G.
Die Richterin vermutete andere Gründe für die Widersprüche zwischen den Vorwürfen in der Anklageschrift und der Darstellung des Angeklagten: "Bei dem Vorfall waren Sie stark angetrunken, und auch jetzt rieche ich Ihre Fahne bis hierher. Könnte es sein, dass Sie unter Alkoholeinfluss doch nicht so nett zu Ihrem Hund sind?" Markus G. wies das weit von sich: "Klar, ich habe vorhin zwei Bier getrunken, wegen der Aufregung, aber meinem Hund könnte ich auch im Vollsuff kein Haar krümmen."
Jetzt wäre die Aussage der Zeugin interessant gewesen, die mit ihrem Anruf bei der Polizei die Sache ins Rollen brachte. Doch diese Zeugin war der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben. Die Richterin verhängte 150 Euro Ordnungsstrafe gegen sie und ordnete ihre zwangsweise Vorführung zum nächsten Termin an. Am kommenden Donnerstag soll dann das Urteil ergehen.