Bäuerin unterliegt vor Bundesgericht
Frau hielt zeitweise 40 Hunde.
Eine Solothurner Bäuerin, auf deren Hof zeitweise über 40 vernachlässigte Hunde lebten, darf nur noch einen kastrierten Rüden halten. Das Bundesgericht hat eine Anordnung des kantonalen Amts für Landwirtschaft bestätigt.
Lausanne. ? Das Solothurner Landwirtschaftsamt hatte bereits 2003 die Tierhaltung auf dem Hof beanstandet und Verbesserungsmassnahmen angeordnet. 2006 brachte eine Kontrolle weitere Missstände zu Tage. Unter anderem wurde festgestellt, dass 40 bis 45 Hunde in zum Teil vernächlässigtem Zustand auf dem Hof lebten.
Die meisten Tiere waren schlecht ernährt und zeigten Verhaltensauffälligkeiten. Zudem hatte es Klagen von Passanten über Belästigungen durch freilaufende Hunde gegeben. Das Landwirtschaftsamt ordnete deshalb an, dass die Frau nur noch einen einzigen kastrierten Hund halten dürfe.
Nach dem Solothurner Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde der 49-jährigen Bäuerin abgewiesen. Sie hatte verlangt, dass ihr wenigstens noch der gegenwärtige Bestand von sieben Rüden zu gestatten sei. 37 Tiere hatte sie bereits zuvor an Tierschutzorganisationen abgegeben.
Laut den Lausanner Richtern hat sie gezeigt, dass sie eine grössere Anzahl von Hunden nicht artgerecht zu halten vermag. Wer es zu solchen Missstände kommen lasse, dem dürfe die Eignung zur Hundehaltung grundsätzlich abgesprochen werden. Im übrigen würden sich auch andere Bauernbetriebe mit nur einem Hofhund begnügen.