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Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Standard Nur noch ein Hund statt 45

    Bäuerin unterliegt vor Bundesgericht

    Frau hielt zeitweise 40 Hunde.
    Eine Solothurner Bäuerin, auf deren Hof zeitweise über 40 vernachlässigte Hunde lebten, darf nur noch einen kastrierten Rüden halten. Das Bundesgericht hat eine Anordnung des kantonalen Amts für Landwirtschaft bestätigt.

    Lausanne. ? Das Solothurner Landwirtschaftsamt hatte bereits 2003 die Tierhaltung auf dem Hof beanstandet und Verbesserungsmassnahmen angeordnet. 2006 brachte eine Kontrolle weitere Missstände zu Tage. Unter anderem wurde festgestellt, dass 40 bis 45 Hunde in zum Teil vernächlässigtem Zustand auf dem Hof lebten.

    Die meisten Tiere waren schlecht ernährt und zeigten Verhaltensauffälligkeiten. Zudem hatte es Klagen von Passanten über Belästigungen durch freilaufende Hunde gegeben. Das Landwirtschaftsamt ordnete deshalb an, dass die Frau nur noch einen einzigen kastrierten Hund halten dürfe.

    Nach dem Solothurner Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde der 49-jährigen Bäuerin abgewiesen. Sie hatte verlangt, dass ihr wenigstens noch der gegenwärtige Bestand von sieben Rüden zu gestatten sei. 37 Tiere hatte sie bereits zuvor an Tierschutzorganisationen abgegeben.

    Laut den Lausanner Richtern hat sie gezeigt, dass sie eine grössere Anzahl von Hunden nicht artgerecht zu halten vermag. Wer es zu solchen Missstände kommen lasse, dem dürfe die Eignung zur Hundehaltung grundsätzlich abgesprochen werden. Im übrigen würden sich auch andere Bauernbetriebe mit nur einem Hofhund begnügen.
    Quelle:

    Lichtensteiner Vaterland
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

    Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.

    Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von ginger
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    Standard

    Da sieht man das die Gerichte wenn sie nur wollen auch mal zum Guten
    der Tiere Enrscheiden koennen.

  3. #3
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Also das

    Das Solothurner Landwirtschaftsamt hatte bereits 2003 die Tierhaltung auf dem Hof beanstandet und Verbesserungsmassnahmen angeordnet. 2006 brachte eine Kontrolle weitere Missstände zu Tage.
    finde ich aber mehr als merkwürdig. Wie kann man nur 3 Jahre warten um eine neue Kontrolle/Überprüfung zu machen?
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

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  4. #4
    Massiv Dog
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    Die haben nicht 3 jahre lang Heia-Heia gemacht, die Behörde war schon bei der alten Dame, mehrfach sogar, nur hat sich nix am zustand geändert, bis sie dann Massnahmen getroffen haben, ergebniss ist jetzt diese Urteil. Von mir hätte die absolutes halteverbot bekommen !!!

  5. #5
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Von mir hätte die absolutes halteverbot bekommen !!!
    Erst mal das und dann noch viel früher. Wieso dann so lange warten? Aber ich kanns mir schon denken, Amtsmühlen mahlen langsam.
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

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  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Dithschi
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    Original von Massiv Dog
    Die haben nicht 3 jahre lang Heia-Heia gemacht, die Behörde war schon bei der alten Dame, mehrfach sogar, nur hat sich nix am zustand geändert, bis sie dann Massnahmen getroffen haben, ergebniss ist jetzt diese Urteil. Von mir hätte die absolutes halteverbot bekommen !!!
    von mir auch


  7. #7
    Massiv Dog
    Gast

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    Zitat Dana: Amtsmühlen mahlen langsam.

    Das ist ja das problem

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gärtner
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    Deshalb kann man froh sein, dass überhaupt mal ein Urteil und dann noch im Sinne des Tierschutzes gefällt wurde.
    Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beissen. Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch.
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
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