ILMENAU. "Ich habe meine Stimme gestern im Wald verloren, weil ich geschrien habe vor Schmerz." Der Mann, der hier am Sonntagabend in der Redaktion sitzt, ist in seinem tiefsten Inneren erschüttert. Nikolai Savov ist Jäger, von ganzem Herzen. Als solcher ist er den Anblick des Todes gewöhnt, zieht durchaus auch in Betracht, dass sein geliebter Jagdhund einer Wildsau unterliegen kann oder einem großen Hirsch. Aber einem anderen Jäger?
Samstag, 10.30 Uhr. Treibjagd im Staatswald, Revier Kickelhahn, Forstamt Frauenwald. Wie seine Waidgenossen schnallt Nikolai Savov seinen Wachtelhund Hannibal zur freien Jagd los. Schon wenige Minuten später entfernt sich der geprüfte Jagdhund auf einer Wildfährte in Richtung des Ilmenauer Stadtforstes. Kurz darauf fällt ein Schuss - Hannibal lässt Schmerzenslaute hören. Nikolai Savov läuft ihm nach, trifft auf einen Stadtwaldpächter, der nicht an der Treibjagd teilnimmt und als deren Gegner bekannt ist. "Ich fragte ihn, warum er meinen Hund erschossen hat. Er antwortete, ?Weißt Du, was wildernde Hunde sind?? Danach bestritt er meinen Vorwurf", gibt Savov später der Polizei zu Protokoll. Er hat keine Zeit, sich mit dem Jäger zu streiten, er hat Sorge um seinen Hund. Also sucht er das Schussfeld rund um den Hochsitz ab - nach 30 Metern kreuzt eine blutige Spur einen Waldweg. An deren Ende liegt Hannibal, im von seinem Blut rot gefärbten Schnee.
Zivilrechtlich gilt bisher die Unschuldsvermutung - es steht nicht fest, wer geschossen hat und ob es absichtlich geschah. Dabei ist die Frage der Absicht eher zweitrangig, das Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Ein solcher lag hier nicht vor. "Der Jagdpächter war schriftlich und mündlich informiert, dass es eine Stöberjagd geben wird. Ihm wurde auch gesagt, dass das Eindringen von Hunden in sein Revier vermieden werden soll, um seine Jagd nicht zu beeinträchtigen. Garantieren kann das aber niemand", erklärt Hagen Dargel, Leiter des Forstamtes Frauenwald. Etwa zehn Treibjagden gibt es im Staatsforst jährlich, eine hier im Revier Kickelhahn, das an den Ilmenauer Stadtwald angrenzt.
"Wir wissen, dass unsere Stöberjagden von manchen Jägern kritisch gesehen werden. Bisher gab es aber noch keine so scharfe Auseinandersetzung mit Jagdnachbarn, manche machen sogar mit. Wenn jemand das ablehnt, muss und kann man das akzeptieren. Die Auseinandersetzung muss aber mit Worten geführt werden und nicht mit Jagdwaffen. Hier wurde eine Grenze überschritten", sagt Hagen Dargel, erschüttert von den Ereignissen am Sonnabend.
Es ist Sache der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt, den Vorfall zu überprüfen. Dort war man gestern erst fernmündlich von der Polizei informiert. "Erst muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, auch für Jäger gilt die Unschuldsvermutung. Ob mit Absicht geschossen wurde, ist zu klären, wenn das der Fall war, wird es umgehende Konsequenzen geben", antwortete Ordnungsamtsleiter Hans-Jürgen Schmidt auf TA-Anfrage. Sollte die Behörde einen "Mangel an Zuverlässigkeit" feststellen, kann und muss sie den Jagdschein einziehen. Dazu sehe man jetzt aber noch keinen Anlass. Die Kriminalpolizei in Gotha hat die Ermittlungen aufgenommen, geht dem begründeten Verdacht gegen einen Ilmenauer Jagdpächter nach, "er wird Gelegenheit haben, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, dann werden die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft übergeben", bestätigte Polizeipressesprecher Detlef Kasch auf Anfrage dieser Zeitung.
"Mein Hund wurde aus Jagdneid erschossen", ist sich Nikolai Savov sicher. Manche Jagdpächter hätten Sorge um "ihr" - zum Teil illegal angefüttertes - Wild und lehnen die Drückjagd deshalb ab. Dass sich aber "einer hinsetzt, nur um einen Hund zu schießen", das will Savov nicht in den Kopf.
Grundsätzlich erlaubt das Thüringer Jagdgesetz unter bestimmten Umständen, wildernde Hunde und streunende Katzen zu erlegen. Das gilt nicht "gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Führer zu seinem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes seiner Einwirkung entzogen haben", heißt es im Gesetz. "Ein jagender Hund macht, wofür er ausgebildet ist. Das Tier erkennt keine Reviergrenzen. Der Jäger hingegen muss sich sicher sein, worauf er schießt. Wer das nicht erkennt, gehört nicht auf die Jagd", sagt Hagen Dargel, und findet es sehr bedauerlich, dass hier die Grenze des normalen Umgangs überschritten wurde. "Man löst keine Konflikte, indem man den Hund eines anderen erschießt."Thomas BECKER