Quelle: bild.deEs ist so abartig, dass Tierpfleger Volkmar R. (51) am liebsten gar nicht drüber reden will. Volkmar R. vor Gericht
Doch er muss. Er ist angeklagt, seinen Rottweiler Sheila missbraucht zu haben. Gestern Urteil: 2400 Euro Geldstrafe.
Nicht wegen Sodomie, die in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt wird.
Sondern weil der Tierpfleger die widerlichen Szenen auf ein Handy aufnehmen ließ und dann das perverse Video an andere weitergeschickt hatte.
Die Herstellung von Tierpornos und deren Weitergabe ist strafbar.
Wie krank in der Birne muss der Mann sein!![]()



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das ist ja widerlich ,solche Menschen sollte man für immer wech sperren.Schade das es bei uns keine Todesstrafe gibt....denn auch für solche Fälle wäre das sinnvoll.

