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  1. #1
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Standard "Warnung vor dem Hund" auf dem Schild entlastet Herrchen nicht

    Der Hund ist für viele Menschen der treue Weggefährte, für den nicht nur das schmackhafteste (Dosen-) Futter aufgetischt, sondern für den manchmal auch um Recht gekämpft wird:

    Ein Schäferhund darf - nachts - nicht bellen. Auch in einem Mischgebiet müssen Hundebesitzer dafür sorgen, dass ihre Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden. (Hier ging es um einen Schäferhund, der unter anderem dann bellte, wenn morgens um 6.30 Uhr ein weiterer Nachbar mit seinem Pritschenwagen auf sein Gewerbegrundstück fuhr.) Das Brandenburgische Oberlandesgericht gab dem Hundehalter auf, den Hund von 22 bis 7 Uhr im Haus zu halten; denn auch in einem Mischgebiet seien nächtliche Ruhezeiten einzuhalten. Nachts wirke sich auch kurzfristiger Lärm "besonders störend aus". Die Richter hielten Gleiches aber nicht für erforderlich in der Mittagszeit sowie an Sonn- und Feiertagen. Mittags würden übliche Hintergrundgeräusche dafür sorgen, dass das Hundegebell "nicht sonderlich" auffalle. Und an Sonn- und Feiertagen würde - zum Beispiel - keine Post ausgetragen, so dass der Hund keinen Anlass hätte, einen Briefträger anzubellen. (AZ: 5 U 152/05)

    "Münsterländer" ohne Leine ist wie "falsch parken". Hat ein Hundehalter seinen Münsterländer trotz Aufforderung durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes unangeleint "Gassi geführt", so darf er nicht mit einem Bußgeld von 250 Euro belegt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt diese Strafe für weit überzogen. Wer mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto fahre, der werde (neben einem "Punkt" in der Flensburger Sünderkartei) mit 250 Euro Bußgeld belegt; beim Überfahren einer roten Ampel seien nur bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung 200 Euro fällig. Die Richter hielten einen Vergleich mit "nicht ordnungsgemäßem Parken" für angemessen - und reduzierten das Bußgeld auf 20 Euro (AZ: IV 5 Ss OWi 205/06 - OWi 47/06 IV).

    "Warnung vor dem Hund" befreit nicht von Haftung. Auch ein Warnschild an einem Gartenzaun mit der Aufschrift "Warnung vor dem Hund" (hier 3 bis 4 Meter neben einem Gartentor angebracht) befreit den Hundebesitzer nicht von der Haftung, wenn ein Mann, der den Eigentümer besuchen will, um die Bezahlung einer Rechnung anzumahnen, von dem Schäferhund des Schuldners gebissen wird. Der Eigentümer kann nicht argumentieren, dass der Gebissene "auf eigene Gefahr" gehandelt habe, indem er das Grundstück betreten hatte. Vielmehr wertete das Oberlandesgericht Dresden folgenden Umstand quasi als Einladung zum Betreten: Am Tor war als einzige Möglichkeit, sich anzumelden, eine kleine Glocke angebracht, die gezogen werden konnte. Reagiert auf dieses "leise Bimmeln" in dem rund 50 Meter entfernt liegenden Haus niemand, so entspricht es einem normalen Verhalten, wenn Besucher das Tor durchschreiten. (AZ: 8 U 1440/06)
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    der Westen hier Link
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

    Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.

    Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!

  2. #2
    Aik
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    Erfahrener Benutzer Avatar von Aik
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    Standard

    auf unserem Grundstück hat keiner was zu suchen.....kann ja nicht jeder ein und aus gehen. und wenn er wer was will soll er doch rufen.ich habe auch Schilder draußen , nun nicht genau am Tor, aber sie hängen dort. So mancher ist schon über den Zaun gesprungen ...hat das Tor garnicht aufgemacht vor Angst...Aik hat ihn gleich am Bein ...wenn so manche wüßten das er ein Lamm ist und jeden rein und raus lässt aber das wollen wir mal keinem verraten
    LG Tina
    Keine Straße ist lang mit einem Freund an der Seite .


  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von wolfsgrau
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    Standard

    naja in einigen fällen drehen sich die behörden den fall sowieso hin, wie sie es haben wollen, aber eigentlich ist der hund doch als wächter da. natürlich sollte der wächter nicht den ganzen tag lang kläffen, aber er muß doch seine meldepflicht nachkommen. also ich finde, ein warnschild reicht - jedoch sollte eine hörbare klingel dicht am haus oder im haus angebracht sein. wer dennoch das grundstück betritt, handelt in meinen augen aus eigener gefahr.......meine persönliche meinung....lg wolf
    Behandle deinen Hund nicht wie einen Menschen,
    sonst behandelt er dich wie ein Hund.

    Der Hund ist das Symbol der Treue, aber wir halten ihn an der Leine.

    Madam Tussaud

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von lucky
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    Standard

    also wenn nur drauf steht, warnung vor dem hund, reicht es nicht, es muss der satz dabei stehen, betreten auf eigene gefahr, an jedem eingang zum grundstück, dann ist man versicherungstechnisch aus dem schneider, aber......
    wenn der hund jemanden beisst, der widerrechtlich sich zugang verschafft, kann dieser jemand anzeige erstatten, und dann ist man leider dran, jaja, raurig aber wahr,
    auch wenn sich ein einbrecher beim einbruch verletzt, ist der grundstückseingentümer haftbar
    so sind leider unsere gesetze, man muss sich erst erschiessen lassen, bevor man zurück schiesst
    es sei denn es geht notwehr durch

    lg lucky
    LG
    lucky

  5. #5
    devildog
    Gast

    Standard

    dat schild "warnung vor dem hund" is ja so schlecht nicht,
    zumindest weeß der jenige, der dat grundstück betreten will,
    wat ihn erwartet.
    im normalfall is ja am jartentor ne klingel anjebracht
    die könnte man z.b. benutzen, vielleicht kommt ja der grundstücksbesitzer
    und geleitet den besucher unfallfrei über den hof.

  6. #6
    elchen1980
    Gast

    Standard

    Hm also brauch ich auch kein schild dranne machen das man nen hund hat oder wie nu..
    Sonst wird immer gesagt mann muss es haben alleine schon wegen versicherung,aebr wenn das doch nix bringt
    Komisch alles...
    Aber ist ja das gleiche wie mit den schildern an Baustellen,, das Eltern für ihre kinder haften war glaube ich auch irgendwas mit das man die nicht haftbar machen kann wenn

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von lucky
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    Standard

    wenn der zusatz nicht dabei steht, ist es nur ein hinweis-schild, da haftet die versicherung nicht
    ich habe mich mal erkundigt, wenn bei mir einer an irgendeiner stelle über den zaun klettert, mein hund beisst den, bin ich dran, denn mein zaun muss unüberwindbar sein, wenn ich weiss, mein hund beisst die versicherung kommt dafür schon auf, aber zivilrechtlich bin ich dran
    die kehrseite ist, wer hat schon so einen hohen zaun, ist ja gar nicht überall erlaubt

    lg
    lucky
    LG
    lucky

  8. #8
    elchen1980
    Gast

    Standard

    Nö unser ist auch nit sooooo hoch.. also nit überall ist der sohoch.
    Hm naja mal schauen was ich da dann fürn schild mache ,meins ist eh durch damit.. muss bald ein neues haben

  9. #9
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Standard

    Reagiert auf dieses "leise Bimmeln" in dem rund 50 Meter entfernt liegenden Haus niemand, so entspricht es einem normalen Verhalten, wenn Besucher das Tor durchschreiten.
    Also diesen Zusatz finde ich einfach nur unverschämt! Wenn ich die Tür nicht aufmache, aus welchen Gründen auch immer, kann der am Zaun nicht einfach reinkommen.

    Wenn ich jemanden besuche wo ein solches Schild am Zaun hängt, gehe ich bestimmt nicht rein. Vor allem wenn ich den Hund nicht mal kenne. Das wäre für mich normal.

    Noch mal zu dem Zusatz und dem unüberwindbaren Zaun. Den muss man doch nur haben, wenn man weiss, dass der Hund beisst. Nu weiss ich aber nicht, ob mein Hund das beisst, weil ja noch keiner eingebrochen ist während mein Hund im Garten war. Und wenn er das doch tut, kann ich nix dafür, falls sich jemand Zugang verschafft.
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

    Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.

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  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von Black Sammy
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    Ja, Deutschland und seine Gesetze/Richter Wenn ein Idiot in den Hundezwinger einbricht und gebissen wird, ist der Hundehalter wahrscheinlich auch schuld, weil er dem Hund im Zwinger keinen Beißkorb umgelegt hat
    Gruß, Black Sammy o. SEK-Ausbildung

    Meine Meinung ist vielleicht nicht immer der Weisheit letzter Schluß, aber copyrightfrei und kann deshalb bedenkenlos übernommen werden
    Es gibt Menschen, Tiere und Hunde. Konrad Lorenz

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