Der ÖKV nimmt Stellung
Verbot der sportlichen Schutzarbeit – Nein Danke!
In ihrer Regelungswut beschäftigt sich nun die Wiener Stadtregierung unter
Anleitung von Stadträtin Ulli Sima auch mit einem Verbot der Schutzarbeit.
Ohne jegliches Wissen um das Verhalten der Hunde wird die Schutzarbeit einem
„Scharfmachen“ der Hunde gleichgesetzt. In den Augen manch ahnungsloser
Politiker kommt es durch die Schutzarbeit zu einer verantwortungslosen
Steigerung der Aggression und Erhöhung der Gefährlichkeit der Hunde.
Bei dem im ÖKV auf rund 500 Ausbildungsplätzen in Österreich
Sportschutzdienst ist aber genau das Gegenteil der Fall:
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vor Beginn der Ausbildung werden Nervenfestigkeit und soziale
Verträglichkeit überprüft;
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der Hund muss absoluten Gehorsam haben;
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der Hund wird nur an dem aus Jute bestehenden Ärmel ausgebildet;
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der Schutzdienst wird nur auf Ausbildungsplätzen mit der für den Hund
gewohnten Umgebung (künstliche Hindernisse und Verstecke)
durchgeführt und
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der Sporthelfer macht immer die antrainierten Bewegungsmuster.
Der Hund erkennt durch Geruch des Schutzärmels und die stereotype
Abhaltung des Sportschutzes die an ihn gestellten Anforderungen.
Die Ausbildung im Sportschutz geschieht ausschließlich unter Anleitung der
gesetzlich anerkannten ÖKV-Trainer. Der Sportschutz wird nach genau
geregelten Wettkampfreglements durchgeführt und durch fachkundige ÖKVLeistungsrichter
geprüft.
Es gibt keine vernünftigen Gründe für ein gesetzliches Verbot des im ÖKV
durchgeführten Sportschutzes. Der ÖKV spricht sich daher mit Nachdruck
gegen Einschränkungen aus.
Durch den ÖKV dagegen wird der Zivilschutz strikt abgelehnt:
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Die Reizauslösung für Beute- bzw. Aggressionsverhalten ist an keinen
bestimmten Ort gebunden
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der Schutzhelfer trägt keinen Schutzärmel, sondern nur einen für den
Hund nicht erkennbaren Unterziehschutz
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der Schutzhelfer tritt in normaler Bekleidung auf.
Der ÖKV fordert, dass der Zivilschutz klar geregelt und nur in der
Diensthundeausbildung (Polizei, Bundesheer usw.) ausgebildet werden darf