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Alt 10.03.2010, 07:25   #1 (permalink)
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Standard Wien: Scharfe Hunde in Zukunft unerwünscht

Zitat:
Mit 1. Juli muss man für Kampfhunde einen Führschein machen. Gleichzeitig wird das Scharfmachen von Hunden verboten. Derart ausgebildete Hunde sind wie eine Waffe, sagt die zuständige Stadträtin Sima.



Ab 1. Juli müssen in Wien alle Besitzer sogenannter Kampfhunde einen Hundeführschein absolvieren. Das entsprechende Gesetz bringt jedoch noch weitere Verschärfungen. So wird in der Bundeshauptstadt künftig auch die Schutzhundeausbildung - also das Scharfmachen eines Vierbeiners - verboten sein. "In den Händen Privater ist ein derart ausgebildeter Hund ähnlich einer Waffe, was zu gefährlichen Situationen führen kann", begründete Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) die Maßnahme am Dienstag.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gebe es die Schutzhundeausbildung dann nur mehr bei der Polizei und dem Bundesheer, so Sima in einer Aussendung. Unterstützung kommt dabei von der Tierärztekammer. Laut Walter Holzhacker, Präsident der Kammer, ist eine Schutzhundeausbildung momentan in so gut wie jeder Hundeausbildungsstätte möglich. Diese habe bei privaten Tierhaltern aber nichts zu suchen, sagte er. Ein derartiges Verbot sei eine österreichische Novität und als solche äußerst begrüßenswert.
Polizei kann Hunde sofort abnehmen


Das Gesetz zur Einführung des Hundeführscheins stand am Dienstag auf der Tagesordnung des Umweltausschusses. Die ÖVP lehnte den Entwurf, der am 26. März im Landtag abgesegnet werden soll, ab. Das Konzept der SPÖ weise nicht nur grobe Mängel auf, zudem sei das Begutachtungsverfahren umgangen worden. Es könne nicht sein, dass der Opposition ein derart unausgegorenes Gesetz nach dem Motto "Friss oder stirb" hingeschmissen werde, obwohl der zugehörige Verordnungstext noch nicht einmal vorliege, kritisierte VP-Umweltsprecher Roman Stiftner via Aussendung.

Der Hundeführscheinpflicht tritt am 1. Juli in Kraft. Die Prüfung ist innerhalb der erste drei Monaten ab Haltungsbeginn abgelegt werden. Wiener, die bereits jetzt einen Kampfhund halten, haben ab Juli ein Jahr lang Zeit. Werden Tierbesitzer ohne Führschein erwischt, setzt es Verwaltungsstrafen. Darüber hinaus kann in Gefahrensituationen der Hund auf Veranlassung der Polizei sofort und dauerhaft abgenommen werden.

Quelle

Wien: Scharfe Hunde in Zukunft unerwünscht DiePresse.com]
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Alt 11.03.2010, 09:12   #2 (permalink)
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Standard

Der ÖKV nimmt Stellung
Verbot der sportlichen Schutzarbeit – Nein Danke!
In ihrer Regelungswut beschäftigt sich nun die Wiener Stadtregierung unter
Anleitung von Stadträtin Ulli Sima auch mit einem Verbot der Schutzarbeit.
Ohne jegliches Wissen um das Verhalten der Hunde wird die Schutzarbeit einem
„Scharfmachen“ der Hunde gleichgesetzt. In den Augen manch ahnungsloser
Politiker kommt es durch die Schutzarbeit zu einer verantwortungslosen
Steigerung der Aggression und Erhöhung der Gefährlichkeit der Hunde.
Bei dem im ÖKV auf rund 500 Ausbildungsplätzen in Österreich
Sportschutzdienst ist aber genau das Gegenteil der Fall:
vor Beginn der Ausbildung werden Nervenfestigkeit und soziale
Verträglichkeit überprüft;

der Hund muss absoluten Gehorsam haben;

der Hund wird nur an dem aus Jute bestehenden Ärmel ausgebildet;

der Schutzdienst wird nur auf Ausbildungsplätzen mit der für den Hund
gewohnten Umgebung (künstliche Hindernisse und Verstecke)
durchgeführt und

der Sporthelfer macht immer die antrainierten Bewegungsmuster.
Der Hund erkennt durch Geruch des Schutzärmels und die stereotype
Abhaltung des Sportschutzes die an ihn gestellten Anforderungen.
Die Ausbildung im Sportschutz geschieht ausschließlich unter Anleitung der
gesetzlich anerkannten ÖKV-Trainer. Der Sportschutz wird nach genau
geregelten Wettkampfreglements durchgeführt und durch fachkundige ÖKVLeistungsrichter
geprüft.
Es gibt keine vernünftigen Gründe für ein gesetzliches Verbot des im ÖKV
durchgeführten Sportschutzes. Der ÖKV spricht sich daher mit Nachdruck
gegen Einschränkungen aus.
Durch den ÖKV dagegen wird der Zivilschutz strikt abgelehnt:

Die Reizauslösung für Beute- bzw. Aggressionsverhalten ist an keinen
bestimmten Ort gebunden

der Schutzhelfer trägt keinen Schutzärmel, sondern nur einen für den
Hund nicht erkennbaren Unterziehschutz

der Schutzhelfer tritt in normaler Bekleidung auf.
Der ÖKV fordert, dass der Zivilschutz klar geregelt und nur in der

Diensthundeausbildung (Polizei, Bundesheer usw.) ausgebildet werden darf
__________________
LG Dana

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