Rottweiler beißt Kleinkind tot

Polizei erschießt Hund

Tragödie in Sachsen-Anhalt: Ein Rottweiler hat im Landkreis Wittenberg einen dreijährigen Jungen totgebissen. Das Kind war bei einer 76 Jahre alten Frau zu Besuch, der Hund bei ihr in Pflege. Die Polizei musste den Rüden erschießen.


  • 12.09.2010




Der Kampfhund griff das Kind in dem Dorf Zörnigall am Samstagabend an, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau am Sonntag mit. Als die alarmierten Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, attackierte der Rüde sie am Tor. Die Polizisten töteten das Tier mit mehreren Schüssen, um dem Notarzt den Weg zu dem Jungen frei zu machen. Das Kind lag bereits leblos auf dem Grundstück. Der Arzt konnte nur noch den Tod des kleinen Jungen feststellen.











Ermittlungen in vollem Gange

Der Junge stammt laut Polizei nicht aus dem 900-Einwohner-Dorf, fünf Kilometer östlich von Wittenberg. Er lebte im Landkreis Wittenberg. Ob die 76-Jährige seine Großmutter war, wurde zunächst nicht bekanntgegeben. Die Ermittlungen seien im vollen Gange, hieß es. Wem der Rottweiler gehört, war zunächst unklar. Die 76-Jährige, die auf den Jungen aufpasste, hatte neben dem Rottweiler noch einer Boxerhündin zur Pflege. Den Boxer konnte sie noch selbst unter Kontrolle bringen. Das Tier wurde einem Tierheim übergeben.











Immer wieder fallen, wie jetzt in Zörnigall, aggressive Hunde Kinder an. Im schlimmsten Fall enden die Angriffe tödlich. Dabei häuften sich in den Vergangenheit die Fälle mit Rottweilern. Sie gelten jedoch nicht grundsätzlich als Kampfhunde oder gefährliche Hunde.





Verschärfte Bedingungen

Die Kriterien für die Gefährlichkeit regelt in Sachsen-Anhalt seit März 2009 ein Gesetz. Demnach gilt ein Hund als gefährlich, wenn er sich - wie in diesem Fall - als bissig erwiesen oder in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen hat. Außerdem ist eine besondere Kampfbereitschaft des Tieres ein Kriterium. Für die Haltung solcher Hunde gelten verschärfte Bestimmungen. Der Hund, der den kleinen Jungen tötete, war laut Polizei ein Kampfhund. Unklar war aber, ob die Behörde das Tier auch tatsächlich als gefährlich eingestuft hatte.