Tod durch Steinigung, so lautete angeblich das Urteil eines Rabbiner-Gerichts in Jerusalem über einen streunenden Hund. Noch abenteuerlicher als das Urteil scheint allerdings dessen Begründung: Bei dem Hund soll es sich um die Reinkarnation eines vor Jahren verstorbenen Anwalts handeln.
Berichten zufolge trieb sich der Hund auf dem Gerichtsgelände in dem ultra-orthodoxen Stadtteil Mea Shearim herum und erschreckte dort Besucher. Als er sich nicht vertreiben ließ, erinnerte sich einer der Richter an einen 20 Jahre zurückliegenden Vorfall: Ein ungläubiger Anwalt wurde damals von dem Gericht mit einem Fluch belegt. Sein Geist sollte nach dem Tod in einen Hund wandern.
Die heutigen Richter, wohl noch immer verärgert über den damaligen Vorfall, sollen nun ihre Chance gewittert und den Hund stellvertretend für den inzwischen verstorbenen Anwalt zum Tod durch Steinigung verurteilt haben.
Der Vorsitzende des Gerichts, Rabbi Avraham Dov Levin, streitet das zwar ab, Zeugen berichten aber etwas anderes. Es sei zwar kein "offizielles Urteil" ergangen, doch wurden spielende Nachbarskinder beauftragt, den Hund mit Steinen zu bewerfen.
Dem armen Tier gelang glücklicherweise die Flucht. Dennoch hat eine Tierschutzorganisation Anklage wegen Tierquälerei erhoben.