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Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Bellen und trotzdem Hundehaltung?

    Hallo liebe Leute,

    was lebt bei euch so an Haustierchen? Kleintiere gehen ja eigentlich in jeder Mietwohnung, ja? Das steht hier doch so und ist für mich auch leicht verständlich. Bei Katzen und Hunden hingegen ist das leider eine schwierigere Geschichte. Wir würden bald gerne ein größeres Tierchen zu uns nehmen und haben Angst, dass der Vermieter seine Einschätzung der Situation einfach so umändern könnte. Hunde sind halt laut und da kann man oft wenig tun. Wie sehen eure Erlebnisse hiermit aus? Hat der Vermieter wirklich die Kraft, eine Abschaffung des Hundes wirksam immer anzuordnen? Und das selbst im Nachhinein?

  2. #2
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Standard

    Meine beiden großen Hunde leben in Freilandhaltung mit Familienanschluß im eigenen Haus. Mir stellt sich die Frage eher nicht.

    Aber wenn schon im Mietvertrag Tierhaltung nicht erlaubt ist - meist ist Kleintierhaltung davon ausgeschlossen, sollte man sich auch nicht heimlich was anschaffen, das geht auf jeden Fall nach hinten los. Besser ist es beim Vermieter nach zu fragen und vll auch bei den Hausbewohnern.

    Bei Tierhalteverbot gehts ja nicht nur um zu laute Hunde, sondern auch um Katzen die die Türen und Wände zerkratzen.

    Ich hab mal von einem Fall gehört, da hat der Mieter einen Chihuahua gerbt. Lt. Mietvertrag war die Hundehaltung verboten. Das ganze ging vor gericht und der Mann durfte den Hund behalten. Der Hund wurde auf Grund seiner Größe als Kleintier angesehen - war dann quasi wie ne Meerschweinchenhaltung und die ist erlaubt. Naja, so einen Richter muss man auch erst mal finden.
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

    Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.

    Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!

  3. #3
    Moderator Avatar von Arachne
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    Man sollte sich VOR Einzug vom Vermieter schriftlich geben lassen, dass Hundehaltung von seiner Seite erlaubt ist.

    Allerdings kann ein Vermieter solch eine Erlaubnis, bei Vorliegen entsprechender Umstände, auch jeder Zeit wieder zurückziehen. Entsprechende Umstände wären z.B. Lärmbelästigung anderer Mieter, erhebliche Verschmutzung durch den Hund, Schäden im Haus durch den Hund etc.
    LG Arachne-Kerstin













    Frauen sind Engel! Wenn man ihnen die Flügel stutzt, fliegen sie weiter ..... auf ihrem Besen!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von katrinbellyeu
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    Standard

    Wenn ich das schon lese, ... Hunde sind halt laut und man kann wenig dagegen tun. Nee, sorry.
    Man kann sehr wohl!

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von katrinbellyeu
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    Standard

    ... ich kann jeden Vermieter verstehen, der keine Lust auf Ärger mit anderen Hausbewohner oder eine komplette Renovierung eines Hundes wegen hat. Wobei ganz klar der Mensch und nicht der Hund schuld ist, wenn eine Wohnung in Schutt und Asche zerlegt wird oder die Nachbarn durch ständiges Gebelle etc belästigt werden.

    Ganz ehrlich, mir tut der Vermieter jetzt schon leid, wenn ich den Beitrag lese und der Hund, der vllt unüberlegt angeschafft wird auch.
    Außerdem müsst ihr euch nach Gesetzen erkundigen. In Niedersachsen muss man erst Sachkunde nachweisen, bevor man mal einfach so einen Hund anschaffen darf. In NRW gilt die 20/40 Regelung. 20 kg, 40 cm Schulterhöhe.
    Ich finde es richtig, dass mehr getan wird, dass eben nicht jeder mal eben so ein Tier anschaffen kann.

    Ihr scheint keine Ahnung zu haben, wenn jemand schreibt, man könne gegen Lärm eines Hundes nichts tun.

    Ich habe ein Haus mit Garten ( Eigentum) und nehme trotzdem Rücksicht auf die Nachbarn. Es gehört sich so. Ein Hund muss nicht bei jedem Mucks bellen.
    Das ist Erziehungssache.
    Geändert von katrinbellyeu (21.12.2011 um 00:37 Uhr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Cleo
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    Ich sehe es genauso. Obwohl ich auch im eigenen Haus mit Garten wohne, nehme ich Rücksicht auf die Nachbarn. Leiko ist eh nicht der große Beller... und Danny lernt es gerade auch.

    Rechtlich sieht es so aus, dass der Vermieter JEDERZEIT die Abschaffung des Hundes verlangen, wenn keine Genehmigung zur Tierhaltung vorliegt. Liegt diese Genehmigung vor, kann er sie allerdings nur aus wichtigem Grund (Lärm, Sachbeschädigung, Geruchsbelästigung, Hund beißt Nachbarn) widerrufen.

    In einem Mietshaus soltle man es sich nicht zu einfach vorstellen... ich schaffe mir einfach einen Hund an, und nu seht zu, wie ihr damit klarkommt. Ich habe TROTZ Genehmigung des Vermieters jede Menge Stress gehabt... weil der Verwalter bekennender Hundehasser war, und im Haus streng gläubige Moslems wohnten.

    Nur zwei Beispiele von vielen für die Schikanen:
    Beim Auszug einer Nachbarin lief im Treppenhaus Wasser aus deren Waschmaschine. Bevor sie einen Putzlappen nehmen konnte, kam bei mir schon ein Anruf der Verwaltung, meine Hunde hätten ins Treppenhaus gepinkelt.
    Ein Nachbar entsorgte die gebrauchten Winderwindeln in der Papiertonne im Treppenhaus. Selbstverständlich wurde behaupte, der Gestank käme von meinen Hunden.

    Die ständige Schikane hat mich letzten Endes aus dem Haus gegrault. Na ja, unglücklich bin ich darüber nicht .... aber die letzten 6 Jahre waren garantiert kein Zuckerschlecken.
    Geändert von Cleo (26.12.2011 um 11:16 Uhr)
    Liebe Grüße
    Gabi mit Leiko, Danny, Patrisha und Cleo im Herzen

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