Auf Städtereisen mit Hund hätte ich auch keinen Bock. Ich würde auch viel lieber wandern gehen. Aber landschaftlich würde Bayern und Schwarzwald auch reichen, da ist es auch sehr schön.
Auf Städtereisen mit Hund hätte ich auch keinen Bock. Ich würde auch viel lieber wandern gehen. Aber landschaftlich würde Bayern und Schwarzwald auch reichen, da ist es auch sehr schön.
LG Dana
Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.
Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.
Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!
Dana,
für Urlauber gelten in der Regel Aufenthaltsfristen von 30 Tagen mit der Auflage, sich an die geltenden Vorschriften zu halten (also Leinenpflicht, wo vorgeschrieben). Also sicher für Dich und Deine Schäfis.
Was ich im Moment nicht weiss, ist ob Besucher mit Hunden der vier im Kanton Zürich verbotenen Hunderassen, noch in den Kanton dürfen mit den Hunden.
Soviel für den Moment.....
LG
Erika
Also wenn im Kt Zürich schon 275 Rassen auf der Liste stehen, dann bleiben sicher nicht mehr viele übrig die einreisen dürfen. Vll ist es einfacher die "10 Rassen" auf zu zählen die noch rein dürfen.![]()
LG Dana
Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.
Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.
Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!
Dana,
Ich habs in der Eile wohl nicht ausführlich genug geschrieben
Verboten sind einige Kampfhunderassen - obwohl dieses Verbot vor Bundesgericht von den Rasseverbänden angefochten wird.
Diese Rassen stehen auf Rasseliste 2.
Auf Rasseliste 1 stehen 275 Rassen, die wegen ihrer Grösse oder ihres Gewichtes einer strengen Ausbildungspflicht unterstehen - das gilt für diese 275 Rassen für Hunde, welche nach dem 1.1.2010 geboren werden. Denn vorher müssen ja schliesslich die Ausbilder noch die kantonale Prüfung ablegen und ihre Zulassung erlangen.
Besser so?
LG
Erika
Ja, besser. Jetzt hab ichs auch verstanden.
Bedeutet das auch, dass Hunde die vor 2010 geboren sind diese Ausbildung nicht durchlaufen müssen? Weil bis die anderen soweit sind, dauert es doch einige Zeit.
LG Dana
Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.
Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.
Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!
Ja, Dana, das ist so....
Die Kurse werden aber wohl bald anlaufen, denn vorgeschrieben ist für jeden Hund ein Welpenkurs und danach einen Junghundekurs.
Wechselt ein erwachsener Hund, der diese Kurse nicht besucht hat, den Besitzer, muss ein definiter Erziehungskurs besucht werden. Ob das dann auch für vor 2010 geborene Hunde gilt, habe ich in zahlreichen Seiten des Gesetzestextes noch nicht genau definiteren können.
Zudem ist diese Verordnung wie erwähnt in der Anhörung - es könnte noch leichte Verbesserung geben - was aber eher meist nicht der Fall ist....
LG
Erika