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Thema: Zucht

  1. #21
    bithoma
    Gast

    Standard

    Hallo
    Hündinnen dürfen pro Kalenderjahr hochstens einen Wurf haben.Bestimmend ist der Wurftag. Aufgrund nicht exakt voraussebarer Trächtigkeitsdauer wird jedoch eine Toleranz von 10 Tagen gewärt. Mindestabstand der Belegungen ist 8 Monate. Nach Würfen, die über dem Jahreswelpendurchschnitt für die jeweilige Rasse lliegen, ist die Hündin automatisch für 12 Monate gesperrt.

    lg
    Bia

  2. #22
    Erfahrener Benutzer Avatar von Jack
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    Standard

    Original von bithoma
    Hallo
    Hündinnen dürfen pro Kalenderjahr hochstens einen Wurf haben.Bestimmend ist der Wurftag. Aufgrund nicht exakt voraussebarer Trächtigkeitsdauer wird jedoch eine Toleranz von 10 Tagen gewärt. Mindestabstand der Belegungen ist 8 Monate. Nach Würfen, die über dem Jahreswelpendurchschnitt für die jeweilige Rasse lliegen, ist die Hündin automatisch für 12 Monate gesperrt.

    lg
    Bia
    welche Rasse betrifft das?
    lg Jack

  3. #23
    Benutzer Avatar von Lennox
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    37

    Standard

    Naja, Ausgangspunkt war ja die Frage wie oft Hündinnen Baby´s bekommen dürfen. Bei uns im Verein dürfen die Hündinnen 3x in zwei Jahren belegt werden. Beim SV e.V. 2x im Jahr, mit Ausnahmen, kann man sehr gut in der Zuchtordnung des SV e.V. nachlesen. Ob man beides nun gut findet oder nicht, das sind die Regeln.

    Und was eine Hobbyzucht ist, wird nicht vom Gefühl geregelt, sondern per Gesetz.

    Man muss immer vorsichtig sein, wenn man versucht irgendeinen Züchter ans Bein zu pinkeln, denn der gesunde Menschenverstand hat nichts mit dem Rechtssystem zu tun.

    Habe ich eben noch gefunden:

    Niemand will ein gewerbsmäßiger Züchter sein. Das Gesetz und die entsprechenden Gerichtsurteile sehen dies leider des öfteren etwas anders.
    Hier ein Auszug aus dem BAnz = Bundesanzeiger
    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    vom 9. Februar 2000
    (BAnz. Nr. 36a vom 22. Februar 2000)
    Artikel 12.2.1.5.1

    12.2.1.5.1 Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
    - Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,
    - Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,
    - Kaninchen, Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,
    - Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr,
    - Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,
    - Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.

    Na da steht noch viel mehr, man kann allerdings davon ausgehen, dass es keine Hobbyzuchten gibt, denn jeder der Tiere verkauft, selbst wenn es nur einmal im Jahr ist und dann eine längere Pause erfolgt bis der nächste Wurf kommt, kann als gewerbsmäßiger Züchter angesehen werden, dies liegt bislang noch an den Gerichten, eine Grundsatzentscheidung liegt bisher noch nicht vor.
    Geändert von Lennox (17.01.2010 um 17:39 Uhr)
    "Je mehr ich von den Menschen sehe um so

    lieber habe ich meine Hunde"

    (Friedrich der Große) könnte von mir stammen,
    aber Friedrich war früher da.

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