von CAT4DOGS
Die jahrelange Erfahrung im Umgang mit dem Hund hat uns gelehrt, dass jegliche Form der Bestrafung des Hundes überflüssig ist.
Was bedeutet straf- und gewaltfreier Umgang mit dem Hund?
Die jahrelange Erfahrung im Umgang mit dem Hund hat uns gelehrt, dass jegliche Form der Bestrafung des Hundes überflüssig ist. Hier beziehen wir die Verbote über Nein? Aus? Pfui etc. mit ein, denn auch ein Verbot ist eine Bestrafung und nötigt den Hund zur Vermeidung.
Wendet man Verbote an, muss immer eine Konsequenz folgen. Hier bewegt sich der Mensch ?oftmals durch Hilflosigkeit - schnell im Bereich der Gewalt. Ein heftiger Leinenruck, ein Runterdrücken, ein gnadenloser Zug am leider noch immer noch verwendeten Stachelhalsband ? oder ein Druck auf das Knöpfchen der Fernbedienung welcher dem Hund einen Stromschlag oder Spraystoß verpasst. Dies ist nur ein minimaler Bruchteil von dem, was wir Menschen so gegen das Verhalten unserer so sehr geliebten Hunde tun.
Der Straf- und Gewaltform sind kaum Grenzen gesetzt. Wen interessiert unser mühsam erschaffenes Tierschutzgesetz, wenn es nicht ausreichend von Amtswegen geahndet wird. In diesem Zusammenhang sollte man sich folgenden Passus ins Gedächtnis rufen und einmal in ruhiger Minute darüber nachdenken, wie viele Menschen/Hundehalter gegen genau dieses Gesetz verstoßen:
Erster Abschnitt Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 3
Es ist verboten, ?
4. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,?
Was bedeutet artgerechte Haltung und Zucht?
Der Hund ist ein hochsoziales Lebewesen, welches in freier Natur in einem gewachsenen Rudelverband lebt. Die hierarische Struktur eines Rudels strukturiert sich von unten nach oben. In diesem Sinne und nach dem Gesichtspunkt unserer heutigen Haushunde muss diese natürliche Struktur Beachtung in der Mensch/Hund Gemeinschaft finden. Das für den Hund benötigte und hierarchisch gestaltete Rudel ist die menschliche Familie in der er lebt. In der freien Natur werden rudelfremde Artgenossen als Konkurrenten vertrieben oder getötet. In den seltensten Fällen wird ein rudelfremdes Tier in die bestehende Gemeinschaft integriert. Das Hundeleben in unserer Zivilisation wird durch den Menschen gesteuert und bringt nicht artgerechte Zusammenkünfte in Form von z.B. ?Spielwiesen? und ?Welpenspielgruppen? mit sich. Unsere Hunde müssen mit ?Nachbars Hund? ? rudelfremder Artgenosse - klar kommen. Eine Erwartungshaltung des Menschen, nicht des Hundes und bedeutet bei jeder Zusammenkunft für den Hund Stress und ruft das artgerechte und natürliche Konkurrenzverhalten hervor. Unter dem Aspekt der rassespezifischen Eigenschaften und Bedürfnissen eines jeden Hundes sollte man nun folgenden Passus aus dem Tierschutzgesetz aufmerksam lesen:
Zweiter Abschnitt Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, ...
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und
verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 2a
5. an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten,betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Zuchtebene lässt heute mehr als zu wünschen übrig. Sollte doch eigentlich die Arterhaltung, die Gesundheit, die Natur des Hundes und sein Wesen im Vordergrund stehen. Gegensätzlich finden wir mehr und mehr Rassen, welche für den Menschen angepasst auf ?Schönheit?, Funktionalität und Trend selektiert werden. Rassen werden anerkannt, welche aus dem gesundheitlichen Aspekt klar ersichtlich und nachweislich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Wir nehmen hier nur einmal den Shar Pei, den Mops oder auch immer wieder gerne den Deutschen Schäferhund. ?Schöner?. besser?. schräger? - Hüfte kaputt. Wir stellen hier die natürlichen Defizite nicht außer Frage, dennoch hat die fehlerhafte Selektion ihr Übriges getan.
Wir wollen zurück. Zurück zur Natürlichkeit und zur Gesundheit der Hunde.
Es ist nicht wichtig, wie oder wo bestimmte Flecken zu sehen sind, es ist wichtig, dass die Hunde gesund sind, der Züchter sich seiner Verantwortung für die Aufzucht der Welpen bewusst ist und dieser nachkommt und der Hundehalter über das Wesen Hund von seinem Züchter des Vertrauens aufgeklärt und angeleitet wird.
Auch in diesem Zusammenhang sollte man die Augen vor unserem Tierschutzgesetz nicht verschließen:
Erster Abschnitt Grundsatz
§ 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
Wir sind eine Organisation -bestehend aus Hundeverhaltenstherapeuten- und haben uns mit ausgesuchten Vereinen; Hundeschulen; Tierärzten; Tierschutzvereinen und Organisationen; etc. durch unser Leistungspaket in dem Verband Der HundeWelt
www.vdhw.de zusammengeschlossen.
Unsere Philosophie: ?Miteinander statt Gegeneinander? beinhaltet einen straffreien Umgang mit dem Hund ebenso wie den respekt- und verständnisvollen Umgang mit dem Menschen.
Ein Rad greift in das Andere und wir hoffen so unser Ziel - Mensch und Hund zu helfen - in einem immer dichter werdenden Netzwerk zu verwirklichen.
Die Idee eine Organisation und den Verband zu gründen entsprang aus mehreren Jahren Erfahrungen in der Hundeszene. Die Tendenz zur positiven ?Hundeerziehung? hat sich zwar in den vergangenen Jahren mehr und mehr durchgesetzt, dennoch fehlt es nach wie vor an einer globalen Veränderung -pro Hund-. Hilfsmittel und Strafe sind noch heute an der Tagesordnung und selbst wenn versucht wird auf Hilfsmittel anstatt körperlicher Strafe umzusteigen müssen wir Diese ebenso in Frage stellen. Strafe bleibt Strafe in welcher Form auch immer. Das muss nicht sein.
Es geht anders..... es geht schneller..... es geht positiver -aber es geht nicht ohne den Menschen.
Die gemachten Erfahrungen haben uns also dazu gebracht eine eigene Organisation zu gründen.
In der Hundeszene verfolgen doch alle ein Ziel: Man möchte den Hunden helfen. Dieses funktioniert jedoch nur, wenn man den Menschen mit einbezieht. Eine globale Veränderung erreicht man in der Gemeinschaft - nicht im Alleingang. Mit diesem Bewusstsein gehen wir an den Start und hoffen auf Viele die sich uns anschließen - in einem ergänzendem respekt- und verständnisvollen Miteinander. (Autorin: Heike Beuse vom
www.vdhw.de)