Was ist passiert?
Der Kläger fuhr mit seinem Geländewagen, der bei einer anderen Versicherung haftpflichtversichert war, zum Gestüt des Geschädigten. Seinen Jagdhund lies der Kläger im Auto zurück, wobei das Fenster leicht geöffnet war. Es gelang dem Hund jedoch aus dem Fenster zu springen, in dem er die automatischenFensterheber bedient hat. Er lief in den Stall des Geschädigten und biss dessen hochklassiges Turnierpferd in die Hinterbeine. Das angeleinte Pferd erschrak so sehr dabei, dass es aufstieg, ausrutschte und auf den Rücken fiel. Der TA stellte einen Hüftbruch fest, so dass das Pferd eingeschläfert werden musste.
Das Gericht hat jetzt darüber zu entscheiden, ob die Tierhalter- oder Kraftfahrzeughaftpflicht eintrittpflichtig ist.
Wer muss am Ende zahlen? Und warum?



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