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  1. #1
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Standard Hund und Recht

    Was ist passiert?

    Der Kläger fuhr mit seinem Geländewagen, der bei einer anderen Versicherung haftpflichtversichert war, zum Gestüt des Geschädigten. Seinen Jagdhund lies der Kläger im Auto zurück, wobei das Fenster leicht geöffnet war. Es gelang dem Hund jedoch aus dem Fenster zu springen, in dem er die automatischenFensterheber bedient hat. Er lief in den Stall des Geschädigten und biss dessen hochklassiges Turnierpferd in die Hinterbeine. Das angeleinte Pferd erschrak so sehr dabei, dass es aufstieg, ausrutschte und auf den Rücken fiel. Der TA stellte einen Hüftbruch fest, so dass das Pferd eingeschläfert werden musste.

    Das Gericht hat jetzt darüber zu entscheiden, ob die Tierhalter- oder Kraftfahrzeughaftpflicht eintrittpflichtig ist.

    Wer muss am Ende zahlen? Und warum?
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

    Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.

    Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!

  2. #2
    Moderator Avatar von Arachne
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    Wer muss am Ende zahlen und warum?



    Tja, das kommt ganz auf den Richter an der in dieser Sache eingeschaltet wird. Der Richter hat immer einen eigenen Ermessensspielraum. Ich hatte ja beruflich mit so etwas zu tun und wenn ich eins gelernt habe, dann ist es......!Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe!
    LG Arachne-Kerstin













    Frauen sind Engel! Wenn man ihnen die Flügel stutzt, fliegen sie weiter ..... auf ihrem Besen!

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Brigitte
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    Ich habe den Artikel in der Wuff gelesen
    Die Versicherung des Hundes muß bezahlen.
    LG Brigitte

    Solange Menschen denken das Hunde nicht fühlen können,müssen Hunde fühlen das Menschen nicht denken können.

  4. #4
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    Ich schätze auch, die Hundehaftpflicht. Die KFZ-Versicherung hat ja nix damit zu tun. Schließlich ist ja nicht das Auto in den Stall und hat das Pferd gebissen

  5. #5
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Die Tierversicherung wollte den Schaden nicht bezahlen, weil das Ereignis auf den Gebrauch des Wagens zurückzuführen sein. Der Hund hat doch den Fensterheber bedient. Wäre eine Kurbel da gewesen, wäre er nie aus dem Auto gekommen.

    Irgendwie auch einleuchtend.
    LG Dana

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  6. #6
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    Einen Fensterheber kann ich aber nur bedienen, wenn der Schlüssel steckt. Also ist es auf fehlerhaftes Verhalten des Hundebesitzers zurückzufüren. Wenn ein Kind die Autotür aufmacht und einen Radfahrer umstößt, dann muss auch die Privathaftpflicht zahlen, obwohl die Autotür am Unfall mit beteiligt war, denn wenn die Kindersicherung drin gewesen wäre, dann hätte das Kind die Tür nicht öffnen können.

  7. #7
    Moderator Avatar von Arachne
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    Original von bibbi
    Ich schätze auch, die Hundehaftpflicht. Die KFZ-Versicherung hat ja nix damit zu tun. Schließlich ist ja nicht das Auto in den Stall und hat das Pferd gebissen
    Zudem kommt noch wenn der Stall offen ist, kann jeder ungebeten hinein,....auch ein Hund. Von daher könnte sogar dem Pferdehalter eine Mitschuld angelastet werden.
    LG Arachne-Kerstin













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  8. #8
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Original von Arachne
    Zudem kommt noch wenn der Stall offen ist, kann jeder ungebeten hinein,....auch ein Hund. Von daher könnte sogar dem Pferdehalter eine Mitschuld angelastet werden.
    Na das ist doch mal ne Idee!

    Der Geschädigte hat zwar ein totes Pferd, aber ist an dem Unfall auch noch selbst Schuld. Hätte er mal lieber das Tor zugemacht.

    Damit könnte er sogar noch Geld verdienen, indem er das Fleisch an den Jagdhundbesitzer verkauft.
    LG Dana

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