Also das glaube ich jetzt nicht![]()
Also das glaube ich jetzt nicht![]()
Also schnell einen Job bei der Polizei annehmen, schon hat man einen Diensthund.
LG Dana
Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.
Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.
Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!
Wenn das Grundstück befriedet (eingezäunt) ist und Warntafel angebracht sind, die die Aufschrift : "Zuritt verboten - freilaufender Hund", tragen, hat der Einbrecher Pech gehabt wenn er gebissen wird (oder sich die Hose am Zaun zerreisst).
Als Hundehalter würde ich auch immer behaupten, dass der Einbrecher den Angriff des Hundes durch aggressives Verhalten provoziert hat.
Im Übrigen gilt auch hier die verhältnissmäßigkeit der Mittel. Oder um es in "Juristendeutsch" zu sagen: "Für einen Schaden, wie auch für einen Folgeschaden, der Jemandem ob eines vorsätzlichen rechtswidrigen Gebrauchs oder durch vorsätzliches rechtswidriges betreten einer Liegenschaft entstanden ist, haftet der Besitzer der Sache oder der Liegenschaft nicht, wenn er diese gegen rechtswidrigen Gebrauch oder betreten, den Umständen entsprechend zumutbar gesichert oder gekennzeichnet hat".
Hier halten sich die meisten Greichte an den alten Grundsatz:"wer sich in Gefahr begibt ..."
Also: Auch für Hund und Halter gilt hier: "in dubio pro reoh"
Wuff und Schlabberbussi
Ilka
Na das ist doch mal was!![]()
An welcher Stelle sollte das Schild denn sein? Bei mir ist es an der Haustüre, gut sichtbar. Ist zwar ein Malino drauf, aber macht ja nix. Zaun ist auch komplett.
Die Einbrecher bei uns waren da, als wir noch keinen Zaun hatten. Haben sich aber ganz schnell vom Acker gemacht, als sie Chandor gehört haben. Der war gerade 4 oder 5 Monate alt, und hörte sich schon wie ein Großer an.![]()
Hattest du das Problem schon mal, weil du dich damit auskennst? Oder bist du Anwältin??? :grübl:
LG Dana
Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.
Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.
Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!
Ein Schild reicht aus (in Augenhöhe). Bei größerem Grundstück entsprechend mehrere. Aufschrift: "Freilaufender Hund" - nicht bissiger oder gefährlicher Hund. Wenn man ein Schild mit der Aufschrift "bissiger Hund" verwendet, hat man schlechte Karten wenn der Hund zupackt. Ist dem Halter bekannt das der Hund bissig ist darf er nicht frei und ohne Aufsicht laufen - auch nicht auf dem eigenen Grundstück.
Unsere verstorbene Hündin Asta (deutscher Schäferhund) hat mal einen Einbrecher in unserer Scheune beim Karnickelklauen gestellt und auch zugebissen als er mit einer Mistforke nach dem Hund schlug. Ende der Geschichte: Anzeige des Einbrechers wegen Freiheitsberaubung (Ha-Ha, der Hund hat ihn an der Flucht gehindert) und Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil die Warnschilder mit der Aufschrift "Betreten verboten - freilaufender Hund" da waren. Gegenanzeige wegen Hausfriedensbruch und "Sachbeschädigung". Der Einbrecher bekam 4 Monate auf Bewährung und mußte für Asta die 350,-DM Tierarztkosten (er hatte Asta mit der Forke verletzt, die Wunden mussten genäht werden) übernehmen.
Die Polizei sagte nur wie sie den "armen" Einbrecher abholten: "Den kennen wir schon, schade das der Hund ihn nicht doller in den Ar... gebissen hat".