Ich muss hier jetzt mal ein bisschen Frust ablassen.
Also, vergangene Woche ging meine Mutter morgens mit Sammy spazieren, ohne Leine. Sie traf auf einen anderen Hund, den sie aber zu spät sah und Sammy nicht mehr rechtzeitig schaffte, anzuleinen. Sammy ging auf den anderen Hund los (der Hund war an der Leine) und sie hatten sich ein bisschen in den Haaren. Am Ende lahmte der andere Hund.
Zwar steht da am Weg ein Schld, das Hunde an der Leine zu führen sind, aber das macht keiner.
Nun bekamen wir heute Post vom TA über eine Rechnung in Höhe von 55 Euro von der Behandlung des anderen Hundes. So weit so gut. Ist dann ja auch verständlich, dass wir die Rechnung zahlen müssen.
Aber dann war heute noch ein Brief im Kasten von der Stadt, bezgl. eines Vorwurf des Verstoßes gegen das Landeshundegesetzes NRW.
Im Brief stand, des Sammy aufgrund des Beißvorfalls so lange als gefährlicher Hund gilt, bis man mit ihm eine Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt des Kreis Coesfeld gemacht hat.
Laut dem Schreiben, müssen wir ab jetzt Sammy ab dem Verlassen des Grundstücks an der Leine führen und er muss einen Maulkorb tragen. Zuwiederhandlungen können mit einer Geldbuße geandet werden.
Aber ich werde Sammy ganz bestimmt keinen Maulkorb umbinden. Sammy ist doch nicht gefährlich, das war doch einfach nur eine Streitere zwischen zwei Rüden.
Da sieht man mal, was aus einer kleineem Streit werden kann.



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