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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Standard Lärmbelästigung

    Guten morgen,

    Wie sieht das aus mit Lärmbelästigung durch Hundegebelle ???

    Wie ist es gesetzlich Vorgeschrieben ??? Habt ihr schon eigene Erfahrungen damit gemacht ??? Oder kennt sich damit jemand aus wie es rechtlich ist ??? Was kann man tun als Haus und Hundebesitzer ??? Bekommen die Nachbarn ihr recht ??? Was ist wenn eine Bundesstrasse ca. 200m entfernt ist ??? Das ist doch auch Lärmbelästigung oder !?!?!

    LG Mausi

  2. #2
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Also über unsere Hunde (Chandor und Lilli) hat sich bis jetzt erst einer aufgeregt. Der ist aber jetzt umgezogen, ein Glück! Den konnte hier sowieso keiner leiden. Er besteht auf Mittagsruhe, aber selbst wird die Musik so laut gedreht, dass man es am anderen Ende des Baugebietes noch hören konnte. Als er "Ruhe" rübergeschrien hat, habe ich Chandor extra noch angestachelt. Sonst sind unsere Nachbarn ok.

    Das mit der Bundestrasse ist schon wieder ganz was anderes. Da ist ständig Lärm, da kann man sich doch dran gewöhnen. Und wenn ein Hund bellt, ist es in verschiedenen Abständen seeeehr laut.
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

    Lache nie über einen Hund, der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen.

    Als Gott erfuhr, das Hundesport nur für die Besten ist, hat er fußball erfunden!

  3. #3
    Blade
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    sowei ich weiß ist es so das ein hund dreimal am tag für eine halbe stunde bellen darf. verrückt, aber so lautet die rechtslage. wenn ein hund anschlägt (nur kurz) gilt dies nicht als ärmbelästigung. unsere nachbarn sind super, haben sich noch nie beschwert, im gegenteil, sie sind der meinung das ein hund auch mal belen sollte, ist ja schließlich ein hund! glück gehabt! LG

  4. #4
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    sowei ich weiß ist es so das ein hund dreimal am tag für eine halbe stunde bellen darf.
    So ein Blödsinn!

    Chandor hat noch nie so lange gebellt. Der würde ja ganz heißer werden, weil er wenig redet. Ihn geht es nur auf den Keks, wenn der Zeitungsjunge kommt oder Shacko gegenüber ist. Am Stück bellt er vll mal 5 min. Hin und wieder unterhalten sich auch mal 2 - 3 Hunde. Das ist dann auch lustig. Links bellts, rechts bellts, dann bellts bei uns - geht paar mal hin und her.
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

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  5. #5
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    Also wie ich das von meinem Männe mitbekommen habe (der hat im Netz gestöbert), so darf ein Hund am Tag eine halbe Stunde bellen und nicht länger wie 10 Min. am Stück. Das heißt ich habe zwei Hunde also dürfen die 1 Stunde am Tag bellen :grübl:

    Aber haben wir hier im Forum nicht einen Polizisten der sich damit auskennt oder irgendjemand anders z.b. einen Anwalt

    LG Mausi

  6. #6
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Hunde haben aber 4 Beine, also darf er pro Bein 10 min bellen.
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

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  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Dana bitte Spaß bei Seite
    Das ist ein ernst zunemendes Thema

    Was kann man denn jetzt als Hundehalter machen ??? Soll man seinen Hunden jetzt die Schnauze zubinden ??? Was kann man für Auflagen bekommen, wenn es per Anwalt oder Gericht läuft ???

    LG Mausi

  8. #8
    Langfusselbeschäftiger Avatar von Dana
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    Wenn vor Gericht festgelegt wird, dass der Hund nur noch 3 mal am Tag 10 min darf, dann wäre es ratsam, dem Hund beizubringen auf Komando zu bellen und ruhig zu sein.

    Wird nachgewiesen, dass das Gebell länger dauert, kann es teuer werden.
    LG Dana

    Dein erster Hund wird nie das werden was Du erwartest. Aber alle anderen nach ihm, werden nie wieder das für Dich sein, was Dein erster Hund war.

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  9. #9
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    Hi Mädels,

    vorweg gleich der Hinweis, dass ich nicht im Netz gestöbert habe oder hiervon hinreichend Ahnung habe.

    Beruflich habe ich Hin und Wieder auch mit Rechtsverdrehern zu tun Einiges sollte bei solchen kniffligen Sachen berücksichtigt werden!
    a) Recht haben bedeutet noch längst nicht Recht bekommen.
    b) Gesetze werden zumeist von den Richtern ausgelegt / interpretiert. D. h. den Gesetzestext sollte man zwar ernst nehmen, aber nicht wortwörtlich für bare Münze nehmen.
    c) Meisten (!!!) sind Richter auch klar im Kopf und orientieren sich an den alltäglichen Gepflogenheiten!

    Bis ein Richter mit der Stoppuhr neben Deinen Hund steht muss schon viel passieren. Wenn es tatsächlich soweit wäre, würde ich mir nicht unbedingt um meine Nachbarn Gedanken machen, sondern um meinen Hund. Regelmäßig zehn Minuten am Stück bellen, fände ich nicht normal!!

    Der Hund ist meines Erachtens ein voll akzeptiertes Haustier, welchem auch gewisse "artgerechte" Rechte zugestanden werden. Selbst von Richtern!

    Bellen ist erlaubt!

    Dürfen eigentlich Kinder täglich 10 Minuten am Stück im Garten spielen und rumkrakelen? Kann für Nachbarn auch ganz schön nervig werden. Selbst wenn man auch Kinder hat!

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