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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Guthaben: 282.410 Taler Kontonummer: 51
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Hi ihr,
ich habe da mal eine frage, da wir grad das thema "Kastrieren ja oder nein" am laufen haben, fällt mir hier ein thema zu ein. Meine RB (Pferd) ist ja vor knapp 2 jahren gestorben. Während der kastration. wie sieht das eigentlich aus? muss der tierarzt da jetzt schadensersatz zahlen? oder wird das irgendwie einfach hingenommen?! (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann) ![]() lg eva P.S würde mich über eine antwort freuen
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#2 (permalink) |
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Moderator
Guthaben: 62.285 Taler Kontonummer: 13
Registriert seit: 05.05.2006
Beiträge: 2.275
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Nun du wirst vor der OP über etwaige Risiken, die ja bekanntlich bei einer Narkose immer bestehen, aufgeklärt worden sein. Wenn du jetzt nicht beweisen kannst, dass der TA bei der OP einen verhinderbaren Fehler gemacht hat, auf Grund dessen das Tier verstorben ist, kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.
Sprich, kannst du beweisen dass der Arzt bei der OP Mist gebaut hat, Schadensersatz,....sonst nicht.
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LG Arachne-Kerstin Frauen sind Engel! Wenn man ihnen die Flügel stutzt, fliegen sie weiter ..... auf ihrem Besen! Ich geb nur meine eigene Meinung wieder!
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