In der Zeitung "Die Rheinpfalz" war heute zu lesen, dass das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden hat, dass ein Hundehalter für die Unterbringung seines Hundes im Tierheim 3700 ? jährlich zahlen muss. Der Staffordshire-Terrier ist seit Juli 2003 auf Anordnung des Ordnungsamtes im Tierheim.Dem Hundehalter wurde damals die Eignung abgesprochen, einen als gefährlich eingestuften Hund (Kampfhund) zu halten.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 9. Februar 2007 ? 5 K 1373/06.NW
Hier zwei Links zu weiteren Presseberichten:
http://www.marktplatz-recht.de/index...show&mid=27863
http://www.juraforum.de/jura/news/ne.../138851/f/106/



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Dem Hundehalter wurde damals die Eignung abgesprochen, einen als gefährlich eingestuften Hund (Kampfhund) zu halten.

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