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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gärtner
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    Standard Hundehalter muss Unterbringung im Tierheim zahlen

    In der Zeitung "Die Rheinpfalz" war heute zu lesen, dass das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden hat, dass ein Hundehalter für die Unterbringung seines Hundes im Tierheim 3700 ? jährlich zahlen muss. Der Staffordshire-Terrier ist seit Juli 2003 auf Anordnung des Ordnungsamtes im Tierheim. Dem Hundehalter wurde damals die Eignung abgesprochen, einen als gefährlich eingestuften Hund (Kampfhund) zu halten.
    Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 9. Februar 2007 ? 5 K 1373/06.NW
    Hier zwei Links zu weiteren Presseberichten:

    http://www.marktplatz-recht.de/index...show&mid=27863

    http://www.juraforum.de/jura/news/ne.../138851/f/106/
    Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beissen. Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch.
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
    Mark Twain


    lisa ist gut zu vögeln - Groß- und Kleinschreibung rettet die Ehre
    komm wir essen Oma - Satzzeichen retten sogar Leben

  2. #2
    Candy
    Gast

    Standard

    einfach nur zum kopfschütteln

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