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Recht & Gesetz Rechtliches und Gesetzliches rund um unsere Vierbeiner.


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Alt 15.07.2009, 08:23   #1 (permalink)
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Standard Hund im Auto

Leider ist jetzt die Zeit, wo einige Leute bei dieser Hitze ihren Hund im Auto lassen. Für mich ist sowas schon Tierquälerei.

Was darf man, wenn man sowas sieht? Muss man erst die Polizei rufen oder darf man vll ein Fenster einschlagen? Wäre das Sachbeschädigung? Wobei mir das relativ egal wäre, wenn der Hund auf nichts mehr reagiert. Andererseits kann man nicht mit einer Straftat auf eine Andere antworten.

Was würdet ihr tun? Was wäre Rechtens?
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Alt 15.07.2009, 12:13   #2 (permalink)
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Einfach die Scheibe einschlagen und dem Hund helfen wäre die schnellste und einfachste Möglichkeit, ist aber verboten. Es ist Sachbeschädigung. Was anderes wäre, wenn es sich nicht um einen Hund sondern vielleicht um ein Kind handelt, da wäre dann vielleicht ein wenig Spielraum. Ein Hund ist aber immernoch eine "Sache". Also im Prinzip nichts anderes als wenn ein schöner kleiner Schrank im Auto ist. Auch wenn ich der Meinung wäre dass diesem Schrank die Hitze und das Sonnenlicht schadet, darf ich ihn nicht "befreien". Dafür hätte sicher kein Richter auch nur den Hauch von Verständnis.

Du kannst eigentlich nur die Polizei benachrichtigen und darauf hoffen dass dann die Beamten das Richtige tun.

Mal davon abgesehen, ICH WÜRDE die Scheibe einschlagen.
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Alt 15.07.2009, 12:19   #3 (permalink)
Langfusselbeschäftiger
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Bei einem Kind darf man Scheibe einschlagen, das stimmt. Und der Autobesitzer muss sogar die Scheibe selber bezahlen.

Also das der Richter keine Verständnis dafür hat, einen Schrank zu befreien, kann ich verstehen. Grenzt ja schon an Diebstahl. Aber bei einem Tier - auch wenn es als Sache gilt - würde ich als Richter für den "Schläger" plädieren. Und dem Halter wegen Tierquälerei auch noch den Schaden aufbrummen.
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Alt 15.07.2009, 20:35   #4 (permalink)
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Also ich bin vorbildlich, ich habe heute meinen Hund nicht mitgenommen, als ich Klamotten kaufen war, dauerte so ca 1,5 Stunden. Da hat er es doch zuhause besser, ist bißchen angenehmer, wenn auch nicht viel kühler.......ich hasse es selbst, wenn man dann in´s aufgeheizte Auto steigen muß, alles klebt so eklig........aber sobald Frischluft durch´s weitgeöffnete Fenster strömt, gehts wieder. Aber hätte ich heute irgendwo im Auto einen Hund gehört, hätte ich das Auto aufrufen lassen im Real,- oder Klamottenladen. Die Hunde haben es nicht verdient, so qualvoll zu verrecken.......daß die Menschen immer nicht daran denken.
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Ich würde auch die Scheibe einschlagen, selbst, wenn ich dann wegen Sachbeschädigung eine Anzeige bekommen würde. (bin im Rechtsschutz)
Allerdings würde der Hundebesitzer dann von mir eine Gegenanzeige wegen Tierquälerei bekommen.
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Ein Leben ohne Menschen kann ich mir vorstellen, ein Leben ohne Tiere nicht.
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Alt 16.07.2009, 22:33   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Dana Beitrag anzeigen
...
Was würdet ihr tun? Was wäre Rechtens?
Recht hin oder her, ich würde zunächst die Polizei informieren, wenn dies möglich ist. Wenn aber sofortiges Handeln nötig wäre, würde ich, möglichst in Anwesenheit eines Zeugen, die Scheibe einschlagen.
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Gruß, Jürgen und Sammy o. SEK-Ausbildung

Meine Meinung ist vielleicht nicht immer der Weisheit letzter Schluß, aber copyrightfrei und kann deshalb bedenkenlos übernommen werden
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Alt 23.07.2009, 07:37   #7 (permalink)
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In Berlin werden gnadenlos Autscheiben eingeschlagen, wenn Tiere in Not sind und bisher war das auch in Ordnung.
Denn rechtlich darf ich auch eine Scheibe einschlagen, wenn z.B. Gasgeruch aus einer Wohnung kommt.
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Alt 23.07.2009, 13:42   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Punky Beitrag anzeigen
In Berlin werden gnadenlos Autscheiben eingeschlagen, wenn Tiere in Not sind und bisher war das auch in Ordnung.
Denn rechtlich darf ich auch eine Scheibe einschlagen, wenn z.B. Gasgeruch aus einer Wohnung kommt.

Ja das ist die Sache mit "Gefahr im Verzug bezüglich Menschenleben".

Wie schon gesagt, der Hund ist bei uns leider immernoch eine Sache und wird bei Gericht auch mit "Sachwert" gehandelt. Dass ein Richter aus menschlicher Sicht zum Scheibeneinschläger hält, wird bei den meisten sicher so sein. Aber sie müssen sich an geltendes Recht und Gesetze halten und da ist für Menschlichkeit und Humanität leider kein Platz.
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Alt 24.07.2009, 06:52   #9 (permalink)
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Da ist "Gefahr im Verzug" und man darf die Scheibe einschlagen und den rausholen. Allerdings muß man die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren (steht das Auto vor einem Supermarkt, zuerst dort den Wagenbesitzer ausrufen lassen o.ä.) und man muß vorher die Polizei informiert haben. Kann die in einem angemessenem Zeitraum da sein, muß man auf die warten. Ist die Wartezeit (nach subjektiver Enschätzung) nicht zumutbar, ist Scheibe einschlagen erlaubt. Die Polizei muß informiert werden. Das ging vor Gericht x Mal so durch, auch bei Tieren.
Quelle: Reitforum.de

In Berlin werden so oft Scheiben eingeschlagen, wenn z.B. bei Messen Hunde und Katzen in den Autos zurückgelassen werden. Zudem ist das auch Ländersache. Hier sind die Richter eher auf der Seite der Tiere. Vor allem seitdem der Tierschutz im Grundgesetz enthalten ist.
Und wenn schon, dann bezahle ich eben so eine blöde Scheibe, Hauptsache der Hund ist in Sicherheit.

Geändert von Punky (24.07.2009 um 06:56 Uhr)
Punky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2010, 09:03   #10 (permalink)
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Die Polizei zu informieren ist immer die beste Lösung, da kann einem dann auch rechtlich nicht viel passieren. Wenn der Hund wirklich schon kurz vor dem Sterben ist und man die Scheibe einschlägt, dann kann man mit einer guten KFZ Rechtsschutzversicherung schon einiges rausholen, aber das ist halt immer die gefährlichere Variante und kann leicht vor Gericht enden. Wie unten erwähnt, wird kaum ein Richter dich schuldig sprechen, wenn du lang genug auf die Polizei gewartet hast und dann doch die Scheibe einschlägst, wenn die Beamten nicht in einer angemessenen Zeit eintreffen.
werni ist offline   Mit Zitat antworten
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