Der Besitzer kann innerhalb eines halben Jahres sein Tier zurückfordern, ich würde mich da ganz einfach mal schön stur stellen![]()
Der Besitzer kann innerhalb eines halben Jahres sein Tier zurückfordern, ich würde mich da ganz einfach mal schön stur stellen![]()
Ich würde mich mit einem RA in Verbindung setzen, der Ahnung im Tierrecht hat. Außerdem würde ich mit dem TH sprechen.
So nebenbei mal ne Frage, hast du denn eine Vermisstenanzeige beim TH selbst gemacht? Ich hätte nämlich schon 2x ein TH wegen Diebstahl anzeigen können, da dieses TH mir 2 meiner Katzen trotz vorhandener Vermisstenanzeige vorenthalten hat. Die haben meine Katzen einfach weitervermittelt obwohl die Fotos von meinen Katzen hatten. Trotz meiner Nachfragen ist dies geschehen.
Das ist natürlich nur mein Halbwissen. Diese Geschehnisse liegen ausserdem schon sehr lange zurück. Wenn du einen Anwalt suchst, der sich auskennt, dann empfehle ich mal einen Blick in das Fressnapf - Journal zu werfen. Ich habe mir nämlich die Tage ein Exemplar mitgenommen und einen Annonce eines RAs gesehen, mit dem Vermerk Tierrecht.
Ansonsten bin ich der Meinung, dass der temporäre Besitzer keine Vorderung stellen dürfte, da er sich das Tier ja ausgesucht hat, trotz des Hinweises das sich da evtl. noch jemand (rechtmäßiger Besitzer) melden könnte. Zumindest im Bezug auf die normalen Verpflegungskosten, Tierarztkosten würden meiner Meinung nach nicht darunterfallen, es sei denn er hat die Verletzung verursacht.
Noch eine Frage, du schriebst was von der Tasso, d.h. ja das deine Katze irgendwie "markiert" ist. Entweder durch Tätowierung oder Chip. Ein TH sollte in der Lage sein, beides zu erkennen und danach zu suchen. So hätte ein vernünftiges TH den Besitzer ausfindig machen können. Da würde ich dann mal nachfragen ob das TH eigentlich die Tiere auf solche Identifizierungsmerkmale untersucht.
Viel Glück für dich.
LG Morgane
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Hallo Nina,
Die 500 Euronen brauchst Du nicht zu bezahlen. Das Tier gehört Dir und basta.
Ich kenne solche Spielchen, noch von meiner Tierschutzzeit her, als ich
damals begann, bekam eine Frau auch, von meinem Vorgänger Geld für
die Katzen die Sie versorgte, die waren nicht vermittelbar, sage und schreibe
1200 DM pro Monat. Ich hab erst mal den Geldhahn zugedreht.
Kuck mal.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
Ich würde mit Dtrafanzeige drohen außerdem, forsche nach ob er Hartz IV bekommt.
LG
Ute
" Gegen jede Krankheit ist ein Kraut gewachsen
nur gegen Dummheit nicht"
Die von mir gegebenen Tips und Ratschläge stellt
keine Diagnose dar. Homöopatische Mittel und
Beschreibungen sind keine Verordnungen.
Zur Sicherug einer Diagnose ist immer ein TA oder
Tierheilpraktiker hinzuzuziehen.