Hallo
ich hoffe Ihr könnt mir helfen und zwar geht es um meinen Hund Shila die ich am 10.12.2011 für eine Woche wegen einer Operation am Fuss an jemanden zur Pflege gegeben habe. ich hatte eingentlich großes Vertrauen zu dieser Person da sie mir auch sagte das Sie mit Shila in den Tagen auch mal vorbeikommen würde das ich den Kontakt zu Ihr nicht verliere. 2 Tage war auch alles in Ordnung ich stand mit der Frau jeden Tag im Telefonischen Kontakt bis sie mich am 13.12.2011 abends anrief und meinte Sie müsse mir meinen Hund wieder zurückgeben da Sie ihre Kinder beisst und Sie wolle ihn mir am nächsten Tag vorbeibringen , was sie aber nicht tat, deshalb sind mein Freund und ein Kumpel zu Ihr gefahren und wollten den Hund holen den Sie Ihnen aber nicht gegeben hat.Angeblich habe ich Ihr den Hund geschenkt. Was aber überhaupt nicht stimmte.
Am 18.12.2011 bin ich mit meinen Freund wieder zu ihr hingefahren und wollten den Hund abholen haben auch die Polizei geholt , die aber meinten sie können nix machen. Ich solle Mir doch ein Schriftstück vom Amtsgericht holen und damit kann ich den hund jederzeit mit der Polizei rausholen. Ich war auch nächten Tag beim Amtsgericht bloß die haben überhaupt nicht gewusst was ich von Ihnen wollte dann bin ich gleich zu meinem Anwalt und der hat ein Brief an die Frau geschrieben mit der Bitte um Unverzügliche Herrausgabe des Hundes. Unverzüglich heisst am gleichen Tag wenn Sie den Brief bekommen hat. Aber Sie hat sich bis heute nicht gemeldet. Jetzt meine Frage an Euch kann ich beim Amtsgericht den Herrausgabeanspruch selbst beantragen und wielange dauert in etwa die Entscheidung??



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