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  1. #1
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    Ausrufezeichen Herrausgabeanspruch nach § 985 bgb

    Hallo

    ich hoffe Ihr könnt mir helfen und zwar geht es um meinen Hund Shila die ich am 10.12.2011 für eine Woche wegen einer Operation am Fuss an jemanden zur Pflege gegeben habe. ich hatte eingentlich großes Vertrauen zu dieser Person da sie mir auch sagte das Sie mit Shila in den Tagen auch mal vorbeikommen würde das ich den Kontakt zu Ihr nicht verliere. 2 Tage war auch alles in Ordnung ich stand mit der Frau jeden Tag im Telefonischen Kontakt bis sie mich am 13.12.2011 abends anrief und meinte Sie müsse mir meinen Hund wieder zurückgeben da Sie ihre Kinder beisst und Sie wolle ihn mir am nächsten Tag vorbeibringen , was sie aber nicht tat, deshalb sind mein Freund und ein Kumpel zu Ihr gefahren und wollten den Hund holen den Sie Ihnen aber nicht gegeben hat.Angeblich habe ich Ihr den Hund geschenkt. Was aber überhaupt nicht stimmte.
    Am 18.12.2011 bin ich mit meinen Freund wieder zu ihr hingefahren und wollten den Hund abholen haben auch die Polizei geholt , die aber meinten sie können nix machen. Ich solle Mir doch ein Schriftstück vom Amtsgericht holen und damit kann ich den hund jederzeit mit der Polizei rausholen. Ich war auch nächten Tag beim Amtsgericht bloß die haben überhaupt nicht gewusst was ich von Ihnen wollte dann bin ich gleich zu meinem Anwalt und der hat ein Brief an die Frau geschrieben mit der Bitte um Unverzügliche Herrausgabe des Hundes. Unverzüglich heisst am gleichen Tag wenn Sie den Brief bekommen hat. Aber Sie hat sich bis heute nicht gemeldet. Jetzt meine Frage an Euch kann ich beim Amtsgericht den Herrausgabeanspruch selbst beantragen und wielange dauert in etwa die Entscheidung??

  2. #2
    Übt für ... Avatar von kuddelkiki
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    Kannst du denn Belegen, dass es wirklich dein Hund ist? Wenn du nichts schriftliches hast, hast du meines erachtens ganz schlechte karten :o(
    GLG
    Kerstin

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  3. #3
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    ja habe ich meinen Kaufvertrag und ein erinnerungsschreiben für die nächste Impfung hab auch Zeugen die dabei waren wo ich das mit der Frau geregelt hab

  4. #4
    Übt für ... Avatar von kuddelkiki
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    Ist der Hund denn gechipt oder Tätowiert? Kannst du definitiv nachweisen, dass es sich bei dem Hund wirklich um deinen handelt?
    Ich will dir keine Angst machen, aber ich habe schon von Hunden gehört, die in eine Hundepension gegeben wurden und als die Familie aus dem Urlaub kam und den Hund abholen wollte, mußten sie feststellen, dass ihr Hund verkauft wurde und der Pensionsbesitzer hat Recht bekommen! Weil sie nicht nachweisen konnten, dass es sich um ihr Eigentum handelte....
    GLG
    Kerstin

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  5. #5
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    Nein leider nicht das wollte ich eigentlich alles machen aber da kam meine op dazwischen die sehr dringend war. aber ich hab ja auch bilder von meinem hund der mich mit ihm in der wohnung zeigt und zeugen hab ich genug

  6. #6
    Übt für ... Avatar von kuddelkiki
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    ...ich weiß nicht, ob Bilder vor Gericht ausreichen und Zeugen kann man "kaufen". Ich habe auch Bilder von Hunden in meiner Wohnung die mir nicht gehören, so ein Bild beweist also gar nix. Kannst du denn nicht noch mal versuchen mit der Person zu reden? Was bewegt sie dazu, sich plötzlich so zu verhalten? Hat sie den Hund überhaupt noch? Ist das eine Bekannte oder eine völlig Fremde Person?
    GLG
    Kerstin

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  7. #7
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    nein leider nicht immer wenn ich Sie anrufe legt Sie auf das ist eine bekannte von mir

  8. #8
    Moderator Avatar von Arachne
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    Es gibt doch sicher auch einen Impfausweis in dem dein Name eingetragen ist, oder? Und vielleicht auch eine Rechnung vom Tierarzt. Eventuell ein Steuerbescheid? Dann gibts auch noch die Möglichkeit der "eidesstattlichen Versicherung". Wie der Name schon sagt, versichert da ein Zeuge unter Eid, wie der Sachverhalt in der Situation ist. Ist recht einfach aufzusetzen. Wenn du da Hilfe brauchst, schreib mir ne PN. Eidesstattliche Versicherung ist ein recht wirksamer Beweis. Klar könnte auch gekauft sein, wird aber so bestraft (wenns rauskommt) wie eine Falschaussage unter Eid bei Gericht. Wenn es also jemanden gibt der bezeugen kann, dass der in der Familie z. Zt. befindliche Hund dein Eigentum ist, lass ihn so eine Versicherung unterschreiben.
    LG Arachne-Kerstin













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  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von eine_ganz_liebe2003
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    bleib da dran , geh wieder zum anwalt der kann das beim amtsgericht erwirken. wie sieht es mit einer anzeige wegen diebstahl aus ?? da du wie du sagst genug zeugen hast eventuell noch dein tierarzt dazu. geh der alten auf den sack lass bloß nich locker.........drück dir ganz dolle die daumen......
    Die Treue eines Hundes, ist ein kostbares Geschenk
    Konrad Lorenz

  10. #10
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    danke für eure Hilfe beim Amtsgericht konnte mir keiner helfen mit dem paragraphen :( hab dann eine einstweilige Verfügung beantragt die amgescmettert worden ist Paragraph 940 und 935
    hab aber morgen wieder nen termin bei meinem anwalt mal sehen was da rauskommt
    Ne Anzeige hab ich schon gestellt am freitag letzt woche

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