Auch wenn in einer Wohnung Hundehaltung nicht erlaubt ist, darf ein Besuchshund kommen. Soweit ich weiss, ... werde aber noch einmal nachschauen, ... ist ein Besuch auf 3 Monate begrenzt.
Auch wenn in einer Wohnung Hundehaltung nicht erlaubt ist, darf ein Besuchshund kommen. Soweit ich weiss, ... werde aber noch einmal nachschauen, ... ist ein Besuch auf 3 Monate begrenzt.
LG Arachne-Kerstin
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Frauen sind Engel! Wenn man ihnen die Flügel stutzt, fliegen sie weiter ..... auf ihrem Besen!
Da bin ich mir nicht so sicher. Ich habe gerade dazu was gefunden
Quelle Re: Besuch mit Hund in Mietwohnung......Ist der Mieter in einem Formularmietvertrag verpflichtet, auf die Hundehaltung in seiner Wohnung zu verzichten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen aufzunehmen. (AG Bergisch Gladbach, AZ 23 C 662/93) ....
.... Zwar darf ein Mieter trotz Hundehaltungsverbot Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt, informierte der Deutsche Mieterbund. Unzulässig sei es aber zum Beispiel, wenn der Besucher einen Hund in häufigen Abständen regelmäßig mitbringt oder das Tier nachts in der Wohnung bleibt oder sich das Tier – wie hier – regelmäßig den ganzen Tag über in der Wohnung befindet. Das sei kein „vorübergehender Aufenthalt“ eines Hundes, das entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne verboten werden. ......
Liebe Grüße
Gabi mit Leiko, Danny, Patrisha und Cleo im Herzen