Mal n paar von meinen lieblings Trailhindernissen (ausser eins dvon das ist mir sehr unsympatisch^^) aber erstmal:
Trail:
Allgemeines und Bewertungskriterien
Diese Disziplin wird nach der Leistung des Pferdes bei der Bewältigung von Hindernissen bewertet. Schwerpunkte sind dabei die Manier, Aufmerksamkeit des Pferdes gegenüber den Reiterhilfen und Qualität der Bewegung. Bessere Bewertung erhalten die Pferde, die die Hindernisse mit Stil und in angemessener Geschwindigkeit absolvieren, ohne dabei die Korrektheit zu verlieren. Punkte werden auch solchen Pferden gegeben, die ihren eigenen Weg durch den Parcours finden, wenn die Hindernisse dies rechtfertigen, bei schwierigen Hindernissen aber dem Willen des Reiters folgen. Die Pferde erhalten Punktabzug für jede unnötige Verzögerungbeim Anreiten oder Bewältigen der Hindernisse. Unnatürliches Verhalten des Pferdes an den Hindernissen und übertriebenes Stehen in den Steigbügeln und Nach-vorn-Beugen des Reiters werden ebenso bestraft. Die Qualität der Bewegung und der gleichmäßige Rhythmus werden als Teil des Manöver-Scores mit bewertet. Während sich die Pferde zwischen den Hindernissen befinden, sollen sie ausbalanciert sein und Kopf und Hals in einer natürlichen, entspannten Position in Höhe des Widerrists oder leicht darüber tragen. Der Nasenrücken sollte nicht hinter der Senkrechten getragen werden, so dass der Eindruck einer Einschüchterung entsteht. Widerstand gegen den Zügel wird ebenfalls negativ bewertet.
Trail-Pattern
Das Trail-Pattern wird von Veranstalter, Turnierleiter oder Richter entworfen. Der Richter ist für das Pattern verantwortlich.
Das Pattern muss so gestaltet werden, dass alle drei Gangarten (Walk, Jog, Lope) im Pattern zwischen den Hindernissen vorkommen. In der LK 5 kann auf Lope verzichtet werden.
Das Trail-Pattern ist mindestens eine Stunde vor Turnierbeginn durch Aushang bekannt zu geben. Im Aushang müssen alle Manöver, Hindernisse und Gangarten einschließlich Handwechsel (beim Wechsel der zügelführenden Hand können die Zügelenden mit gewechselt werden, müssen aber nicht) sowohl gezeichnet als auch im Wortlaut exakt beschrieben werden.
Wenn nicht anders angegeben, so ist der verlangte Galopp grundsätzlich der Handgalopp, der sich aus der Linienführung ergibt.
Bei der Erstellung des Trail-Patterns sollte bedacht werden, dass es nicht Sinn einer Trailprüfung ist, den Pferden eine Falle zu stellen oder sie anhand zu schwieriger Hindernisse um die Bewertung zu bringen. Alle Aufgaben und Hindernisse sind so sicher zu erstellen, dass Unfälle ausgeschlossen sind. Der Grad der Schwierigkeit der Hindernisse ist nach der LK und der Altersklasse der Pferde auszurichten. Wenn die Abstände und Zwischenräume in allen Hindernissen festgelegt werden, ist die lichte Weite zwischen den einzelnen Hölzern, Stangen usw. zu messen, wobei der normale Weg des Pferdes in den Hindernissen anzunehmen ist. Es muss den Pferden genug Raum zum Traben (mind. 10 m) und Galoppieren (mind. 20 m) gegeben werden, damit die Richter die Qualität der Gänge beurteilen können.
Abnahme und Besichtigung
Der Richter ist verpflichtet, den aufgebauten Trail vor Beginn der Klassen abzugehen und hat das Recht und die Pflicht, die Hindernisse auf jegliche Weise zu verändern. Der Richter kann jedes Hindernis entfernen oder verändern lassen, welches er für gefährlich oder für unangemessen schwierig hält. Der Trailplatz kann den Teilnehmern durch Ansage vor der Prüfung zur Besichtigung ohne Pferde frei gegeben werden.
Hindernisse
Es werden mindestens 6 Hindernisse benutzt, von denen 3 vorgeschrieben und alle weiteren aus der Liste der Wahlhindernisse zu entnehmen sind. Hindernisse können miteinander kombiniert werden und gelten dann als ein Hindernis in der Bewertung.
Vorgeschriebene Hindernisse
1. Öffnen, Durchreiten und Schließen eines Tores. (Loslassen des Tores wird mit Punktabzug belegt.) Das Tor darf für Reiter und Pferde keine Gefährdung darstellen.
Torbreite ca. 2,5 m. Wenn die Torpfosten auf/unter dem Boden verbunden
sind oder andere Stützen vorhanden sind, in denen sich Pferde mit den Hufen verhaken können, muss das Tor vorwärts durchritten werden (dies ist in der Patternbeschreibung zu vermerken).
2. Reiten über mindestens 4 Hölzer oder Stangen. Diese können in einer Linie, im Bogen, im Zickzack oder zusätzlich erhöht liegen. Der Raum zwischen den Stangen wird genau gemessen. Der Weg, den das Pferd nehmen soll, wird der Messung zugrunde gelegt. Alle erhöhten Teile müssen in einer Aufnahme oder einem eingekerbten Block (z.B. Pflasterstein) liegen oder anders gesichert werden, so dass sie nicht rollen können.
Die Höhe wird vom Boden bis zum höchsten Punkt des Hindernisses gemessen.
Der Abstand zwischen den Schritt- (Walk over), Trab- (Trot over) oder Galoppstangen (Lope over) beträgt wie folgt beschrieben oder ein Vielfaches der
Abstände:
Der Abstand im Walk over soll 40 cm bis 60 cm betragen. Eine Erhöhung bis zu 30 cm ist statthaft. Erhöhte Hindernissteile sollen mind. 55 cm auseinander gelegt werden. Die Abstände im Trot over betragen 90 cm bis 105 cm, im Lope over 180 cm bis 210 cm. Die Hindernisteile dürfen im Trot und Lope max. 20 cm erhöht sein.
3. Rückwärtsrichten (Back): Die Stangen zum Rückwärtsrichten müssen mind. 100 cm Abstand haben. Diese dürfen max. 30 cm erhöht werden. Teilnehmer dürfen nicht aufgefordert werden, über einen festen Teil des Hindernisses (z.B. Hölzer, Metallstücke) rückwärts zu richten. Es kann das Rückwärtsrichten durch oder um mindestens 3 Pylonen gefordert werden. Alternativ kann das Hindernis als L, V oder U gerade oder ähnlich gestaltet sein.
Wahlhindernisse (nicht auf diese Liste beschränkt)
1. Wassergraben, Bach oder reißfeste und festgespannte Folie, wobei Metallboden oder rutschiger Boden verboten sind.
2. Slalom im Schritt oder Trab. Im Trab ist ein Mindestabstand von 250 cm
einzuhalten.
3. Transportieren eines Gegenstandes, der von seiner Beschaffenheit her mit einer Hand gehalten oder an einem Seil gezogen werden kann.
4. Überqueren einer Holzbrücke (Mindestbreite 90 cm, Mindestlänge 250 cm). Das Hindernis muss stabil und sicher gebaut sein.
5. An- und Ausziehen eines Regenmantels oder -umhangs
6. Leeren und Füllen eines Briefkastens
7. Seitengänge über ein Hindernis oder zwischen Hindernisteilen (max. 30 cm erhöht).
8. Stangenquadrat aus 4 jeweils 150 cm bis 210 cm langen Stangen. Jeder Teilnehmer muss in dieses Viereck von der vorgeschriebenen Seite eintreten, eine Drehung von max. 360° innerhalb des Quadrats durchführen und dieses wieder verlassen.
9. Sprung über ein max. 45 cm hohes Hindernis.
10. Ground Tying (nur in einer geschlossenen Bahn erlaubt): Absteigen, Zügel, wie im Folgenden beschrieben, auf den Boden legen, Pferd umrunden, Aufsteigen.
Bei geteilten Zügeln (Split reins) wird einer der beiden Zügel auf den Boden
gelegt. Bei Romal-Reins muss ein ausgehängter Zügel heruntergelegt werden.
Bei einer Hackamore muss das Leitseil heruntergelegt werden. Das Hobbeln ist nicht erlaubt.
11. Hindernisse, die bei einem Geländeritt vorkommen können und die vom Richter zugelassen sind.
12. Kombinierte Hindernisse
Unzulässige Hindernisse/Materialien
- Reifen
- Tiere innerhalb der Arena
- PVC-Rohre
- Wippen oder bewegliche Brücken
- Wassergräben mit fließenden oder sich bewegenden Teilen
- Flammen, Trockeneis, Feuerlöscher usw.
- Hölzer und Stangen, die so angeordnet sind, dass sie wegrollen können
Instandsetzung von Hindernissen
Der Parcoursdienst richtet die Hindernisse nach jedem Ritt wieder korrekt ein. Dies darf nur nach dem Ende eines Rittes oder in gebührendem Abstand zum Teilnehmer an Hindernissen geschehen, die der Teilnehmer bereits absolviert hat. Im Fall von Hinderniskombinationen können die Hindernisse erst wieder aufgebaut werden, wenn der Teilnehmer alle Aufgaben beendet hat. Dies gilt unabhängig davon, welcher Teil des Hindernisses verschoben oder umgeworfen worden ist. Das gilt insbesondere, wenn Hindernisse mehrfach in verschiedenen Richtungen benutzt werden sollen.
Nicht ordnungsgemäßes Hindernis
Gerät ein Teilnehmer vor ein Hindernis, dass sich nicht in ordnungsgemäßem Zustand befindet, kann der Teilnehmer
- sein Pferd anhalten (ohne Fehler), die Instandsetzung des Hindernisses abwarten und erneut in der vorgeschriebenen Gangart in selbst bestimmten Abstand anreiten;
- das Hindernis trotzdem absolvieren und wird bewertet, als ob das Hindernis korrekt aufgebaut wäre.
Beschädigtes Hindernis
Wird ein Hindernis so beschädigt, dass es für weitere Teilnehmer nicht in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden kann, oder stellt sich ein Hindernis im Verlauf der Prüfung als gefährlich heraus, so wird es von weiteren Teilnehmer ausgelassen.
In der Bewertung wird die Beurteilung an diesem Hindernis für alle Teilnehmer gestrichen. Die Entscheidung hierüber liegt beim Richter.
Bewertung
Es wird eine Bewertung auf einer Basis von 0 bis unendlich angenommen, wobei 70 einer durchschnittlichen Leistung entspricht. Jedes Hindernis wird mit Punkten bewertet, die zu 70 hinzuaddiert oder davon subtrahiert werden. Mögliche Strafpunkte (Penalties) werden abgezogen.
Jedes Hindernis wird von +1,5 bis -1,5 bewertet, wobei -1,5 extrem schlecht, -1 sehr schlecht, -0,5 schlecht, 0 korrekt, +0,5 gut, +1 sehr gut, +1,5 exzellent bedeuten.
Die Punkte werden unabhängig vom Punktabzug gegeben und beurteilt. Strafpunkte sollen bei jedem Fehler wie folgt vergeben werden:
Endergebnis von 0 Punkten (0-Score)
1. Mehr als ein Finger zwischen den Zügeln.
2. Der Gebrauch von zwei Händen (ausgenommen, das Regelbuch erlaubt die zweihändige Zügelführung in der jeweiligen Klasse) oder der Wechsel der Zügelhand.
Wird einhändig geritten, so darf nur ein und dieselbe Hand am Zügel sein, außer ein Handwechsel ist ausdrücklich erlaubt, um ein Hindernis zu bewältigen. Beim Transportieren und/oder Umsetzen eines Gegenstands bei zweihändiger Zügelführung ist es nicht erlaubt, den Gegenstand mit der einen Hand aufzunehmen und mit der anderen abzusetzen (zusätzlicher Handwechsel), es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt.
3. Der Gebrauch des Romals in anderer Weise, als in Abschnitt A.60 § 6005 C beschrieben.
4. Bewältigen der Hindernisse in falscher oder anderer Weise als in der vorgegebenen Reihenfolge.
5. Auslassen eines Hindernisses ohne den Versuch, es zu bewältigen.
6. Fehlerhafte Ausrüstung, die die Vollendung der Aufgabe verzögert.
7. Extremes oder wiederholtes Berühren des Pferdes am Hals, um dessen Kopf zu senken, oder Gebrauch der freien Hand, um das Pferd zu ängstigen oder zu loben.
8. Sturz von Pferd und/oder Reiter.
9. Ein Hindernis nicht von der korrekten Seite oder Richtung beginnen, arbeiten oder beenden, inklusive Überdrehen von mehr als einer 1/4-Drehung.
10. Nicht den korrekten Weg in einem Hindernis oder zwischen den Hindernissen nehmen.
11. Bewältigen/Bearbeiten eines Hindernisses in einer anderen Art als beschrieben.
12. Reiten außerhalb der zur Begrenzung des Patterns (gesamte Aufgabe) bestimmten Markierungen.
13. Dritte Verweigerung.
14. Auslassen eines korrekten Galopps oder einer Gangart, wenn vorgeschrieben.
15. Dauerhaftes Reiten mit zu tiefer Kopfhaltung des Pferdes (Ohrenspitzen deutlich unterhalb des Widerrists) oder mit überspanntem Genick, so dass der Nasenrücken hinter der Senkrechten getragen wird.
1/2 Punkt Abzug
1.Jedes leichte Berühren von Hölzern, Stangen, Pylonen oder Hindernissen.
1 Punkt Abzug
1. Jedes Berühren von bzw. Treten auf Hölzer, Stangen, Pylonen oder Hindernisse.
2. Falsche Gangart (Incorrect Gait) im Schritt oder Trab bis zu 2 Schritten/
4 Tritten.
3. Beide Vorder- oder Hinterhufe in einem Zwischenraum, der nur für einen bestimmt ist.
4. Auslassen oder Verpassen eines Trittes in einen dafür vorgesehenen Zwischenraum.
5. Beim Lope over eine Stange zwischen die jeweiligen Vorder- oder Hinterhufe nehmen (Split pole).
6. Bei Jog- oder Lope-over-Hindernissen fehlendes Zeigen der korrekten Anzahl von Tritten oder Sprüngen zwischen den Stangen.
3 Punkte Abzug
1. Falsche Gangart im Schritt oder Trab für mehr als 2 Schritten/4 Tritten/ Sprünge (Komplettes Auslassen der geforderten Gangart führt zum 0-Score).
2. Falscher Galopp oder aus dem Galopp fallen (außer um den falschen Galopp zu korrigieren).
3. Herunterwerfen einer erhöhten Stange, Umwerfen einer Pylone, Tonne, Pflanze oder größere Demontage eines Hindernisses.
4. Übertreten der Hindernisbegrenzung, Herausfallen oder Heraus- oder Herab springen aus einem Hindernis (z.B. Rückwärts, Brücke, Seitwärts, Viereck) mit einem Huf.
5 Punkte Abzug
1. Fallenlassen eines Regenmantels oder Gegenstandes, der transportiert werden soll.
2. Erstes Verweigern, Wegdrängen oder Versuch, einem Hindernis auszuweichen durch Scheuen oder Rückwärtsgehen von mehr als 4 Tritten (2 Schritten) weg vom Hindernis.
3. Zweites Verweigern, Wegdrängen oder Versuch, einem Hindernis auszuweichen durch Scheuen oder Rückwärtsgehen von mehr als 4 Tritten (2 Schritten) weg vom Hindernis.
4. Loslassen des Tores oder Fallenlassen eines Seiles beim ?Seil-Tor?.
5. Übertreten der Hindernisbegrenzung, Herausfallen oder Heraus- oder Herabspringen aus einem Hindernis (z.B. Rückwärts, Brücke, Seitwärts, Viereck) mit mehr als einem Huf.
6. Schwerwiegender Ungehorsam (Ausschlagen, Bocken, Steigen, Ausschlagen mit dem Vorderhuf).
7. Ein Hindernis nicht vollenden.
8. Einmaliges Berühren des Pferdes am Hals, um dessen Kopf zu senken, oder Gebrauch der freien Hand, um das Pferd zu ängstigen oder zu loben
(vergl. § 7411, 7.).
9. Fehler, die zwischen den Hindernissen vorkommen können und nach Schwere bestraft werden sollen, sind weiterhin:
a) Kopfhaltung zu hoch
b) Kopfhaltung zu tief (Ohrenspitzen unterhalb des Widerrists)
c) Überspannung des Genicks, so dass der Nasenrücken hinter der
Senkrechten ist
d) Extremes Nasevorstrecken
e) Extremes Maulöffnen



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naja 






















